Anerkennung bietet professionellen Hundehaltern Sicherheit

Ruppichteroth, 21.10.2014. Der Sachkundelehrgang der Kölner Hunde-Akademie ist als Nachweis der Sachkunde im Sinne von Par. 11 Tierschutzgesetz anerkannt. Professionelle Hundehalter, die den Lehrgang erfolgreich absolviert haben, erfüllen die Voraussetzungen, um die Erlaubnis für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu erwerben. Das hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) bescheinigt.

Gewerbliche Hundehalter müssen nachweisen, dass sie über die erforderliche Sachkunde verfügen, um ihren Beruf auszuüben. Das schreibt Par. 11 des novellierten Tierschutzgesetzes vor. Betroffen sind Fachkräfte in den Tierheimen und Tierschutzorganisationen ebenso wie Betreiber von Tierpensionen und Hundetagesstätten, Züchter und Dogsitter. Belegen können sie ihre Sachkunde in einem Fachgespräch oder durch einen anerkannten Qualifikationsnachweis. Der erfolgreiche Abschluss des Sachkundelehrgangs der Kölner Hunde-Akademie ist vom LANUV als Qualifikationsnachweis nach Par. 11 Tierschutzgesetz, Abs. 1, Nr. 3 und Nr. 8 a anerkannt. Er sei, so die Behörde, dem Fachgespräch gleichwertig.

Diese Anerkennung des Sachkundelehrgangs der Kölner Hunde-Akademie gibt professionellen Hundehaltern die erforderliche Sicherheit für ihre Arbeit. Durch die erfolgreiche Teilnahme können sie ihre Qualifikation belegen und erhalten daraufhin die Erlaubnis, ihre Tätigkeit auszuüben.

Kölner Hunde-Akademie
Susanne Pilz
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Dr. Marion Steinbach
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Dr. Marion Steinbach (21.10.2014; 11:45 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 21.10.2014
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