Landrat des Landkreises Leipzig
Herrn Henry Graichen
Stauffenbergstr. 4, Haus 2
04552 Borna

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Amtsleiterin Dr. Asja Möller
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna

Tötung von Rindern in Großbardau – Offener Brief des ETN e.V.

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
sehr geehrte Frau Dr. Möller,

44 Rinder haben in Ihrem Landkreis in den letzten Tagen auf Anordnung der Behörden den Tod gefunden. 44 Rinder aus einer Herde von 149 Tieren, die schon seit langem auf dem Hof des Landwirts Viehweg unzureichend versorgt worden waren. Das Schicksal von 33 weiteren Tieren ist bislang noch ungewiss.

Schon seit mehreren Jahren wurden von Seiten Ihrer Veterinärbehörde auf dem Hof immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Anordnungen zur Umsetzung von tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorgaben wurden vom Tierhalter nie umgesetzt. Da die Missstände auf dem Hof von Herrn Viehweg offensichtlich schon lange bekannt waren und eine Einsicht des Tierhalters nicht zu erkennen war, stellt sich uns die Frage, warum gegen den Landwirt nicht schon lange zuvor ein Tierhalteverbot ausgesprochen wurde. Mit dieser Maßnahme hätte man die sinnlose Tötung von mindestens 44 Rindern klar verhindern können!

Zudem müssen wir als Tierschutzorganisation anzweifeln, dass ein im Sinne des Tierschutzgesetzes § 1 „vernünftiger“ Grund für die Tötung der Tiere vorliegt. Das Fehlen von Ohrmarken und eine daraus folgende erschwerte Identifizierbarkeit der Tiere ist keineswegs ein vernünftiger Grund für eine Tötung von 44 Rindern! Selbst Oberbürgermeister Matthias Berger zweifelt die Sinnhaftigkeit der Aktion laut Medienprotal Grimma öffentlich an.

Über die Art der Tötung kursieren viele Spekulationen, es wird von Tieren berichtet, die nach Stromstößen noch gelebt haben sollen. Die Menschen fragen sich zurecht, ob bei der Tötung der Tiere alles tierschutzgerecht abläuft, denn auch wir sind schockiert über das intransparente Handeln Ihrer Behörde. In der gesamten Angelegenheit lassen sich jahrelange Versäumnisse des Veterinäramts erkennen – nach unserer Erfahrung deutschlandweit leider kein Einzelfall, wenn es um die Umsetzung von Tierschutzbelangen geht.

Jahrelange Versäumnisse und Fehleinschätzungen der Behörden des Landkreises Leipzig werden hier auf dem Rücken der Tiere ausgetragen und anstatt eine tierschutzgerechte Lösung zu suchen, versteckt man sich hinter Fragen des Verbraucherschutzes (fehlende Ohrmarken). Als Landrat sollten Sie sich, verehrter Herr Graichen, auch fragen, ob Sie mit dieser Maßnahme im Sinne Ihrer Wähler handeln. Die Reaktionen in den sozialen Netzwerken sprechen dazu eine deutliche Sprache.

Als Amtsleiterin der Veterinärbehörde sollten Sie, Frau Dr. Möller, sich wiederum die Frage stellen, ob Sie mit der Tötung der Rinder die Anforderungen des Tierschutzgesetzes erfüllen, deren Umsetzung eine der primären Aufgaben Ihrer Behörde ist. Nach Ansicht des ETN verstoßen Sie mit der Tötung der Tiere vielmehr gegen das Tierschutzgesetz! Insbesondere die Tötung trächtiger Mutterkühe verstößt in hohem Maß gegen das Tierschutzgesetz. Die aktuelle Diskussion um die Schlachtung gravider Rinder dürfte Ihnen wohl nicht entgangen sein?! Es gibt durchaus einen Ermessensspielraum, wenn es um die Tötung nicht identifizierbarer Nutztiere geht, auch die entsprechende EU-Verordnung schreibt keine sofortige Tötung solcher Tiere vor.

Wie bringen Sie, verehrter Herr Graichen und Frau Dr. Möller, also Ihre drastische Maßnahme mit dem Tierschutzgesetz überein?

Mit freundlichen Grüßen,

Horst Giesen
Präsident des ETN

Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
Hof Huppenhardt
53804 Much

Tel.: 02245-619018
Fax: 02245-619011
Mail: j.vasbender@etn-ev.de

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Julia Vasbender (29.06.2016; 17:14 Uhr)
J.Vasbender@etn-ev.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 30.06.2016
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