VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

VGT betreut nun Verfahren in NÖ, OÖ, Steiermark und Kärnten; Grundbesitzer: Jägerschaft betrachte Natur als Mastbetrieb

Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab 2012 einem bayrischen Grundbesitzer Recht, der aus ethischen Gründen keine Jagd auf seinem Grund dulden wollte. Seitdem beantragen in Deutschland laufend weitere GrundbesitzerInnen die Jagdfreistellung. Nur in Österreich gehen die Uhren noch anders, hier wurde kein Jagdgesetz adaptiert, hier werden die GrundbesitzerInnen noch gezwungen, die Jägerschaft “wie eine bewaffnete Besatzungsmacht” zu dulden. Doch das könnte nun, mit einer Lawine von vom VGT und anderen Organisationen betreuten Jagdfreistellungsanträgen, anders werden. Nun sind auch in Niederösterreich 2 weitere Freistellungsanträge für einmal 34 ha und einmal 36 ha Grund dazugekommen. Die Anträge im Originalwortlaut: tinyurl.com/pnqz4gh

APA OTS (Pressemitteilung) – 28.07.2015; 09:47 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 28.07.2015
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