Unabhängige  Tierschutz – Union Deutschlands
Allianz für Tierrechte – Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tier und Natur
Aktionsbündnis – „Jagdfreie Natur“ – zum Schutz von Natur und Umwelt
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An das
Thüringer Justizministerium per E-Mail an: presse@tmmjv.thueringen.de
z. Hd. Justizminister Dieter Lauinger

Werner – Seelenbinder – Straße 5 per Telefax an: (0361) 37 95 888
99096 E r f u r t

Gotha, den 23.10.2015

Straftaten in Thüringen, deren Ahndung von Staatsanwaltschaften des Landes abgelehnt werden, müssen zwangsläufig dem Justizministerium des Landes angezeigt werden – hier folglich deren Bekanntgabe mit Erwartung der Übernahme

Sehr geehrter Herr Justizminister Lauinger,

als deutschlandweit tätige Tier – und Naturschutzorganisation erwarten wir von Ihnen, daß Sie folgende Aufgaben eines Justizmisters wahrnehmen und hoffen, daß es Ihre Zeit noch zuläßt, neben der z. Zt. anstehenden Migrationsprobleme, auch die Ihnen anvertrauten juristischen Aufgaben zu bearbeiten.
Wie wir im Internet der Wikipedia-Seite entnehmen konnten, ist das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz das Justizministerium und damit eines der neun Ministerien des Freistaats Thüringen. Es wurde 1990 unter dem Namen Thüringer Justizministerium gegründet und hat seinen Sitz in der Werner-Seelenbinder-Straße 5 am Südrand Erfurts in der Nachbarschaft zu den meisten anderen Ministerien. Minister ist seit Dezember 2014 Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretärin ist Silke Albin.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören die Gerichte des Freistaates Thüringen, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsanstalten sowie ein Teil des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Wie wir weiter auf der Webseite Ihres Ministeriums lesen konnten, sind die Staatsanwaltschaften den Gerichten gleichgeordnete Organe der Strafrechtspflege sowie staatliche Ermittlungs- und Anklagebehörde in Strafsachen.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besitzen die Befähigung zum Richteramt, sind jedoch als Beamte unabhängig von den Gerichten.
Maßstab der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit ist allein die Frage, ob ein Verhalten strafbar war oder nicht. Dafür ist der Sachverhalt umfassend, das heißt einschließlich möglicherweise entlastender Tatsachen, aufzuklären. Neben der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten obliegt der Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung.
Der Hauptverhandlung (Gericht) geht das „Vorverfahren“ voraus. Es wird Ermittlungsverfahren genannt. Die Staatsanwaltschaft hat, sobald sie vom Verdacht einer strafbaren Handlung erfährt, den Sachverhalt zu erforschen. Nur unter bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Voraussetzungen darf sie von der weiteren Verfolgung und gegebenenfalls der Anklageerhebung absehen.
Die durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte der Beteiligten sind auch im Ermittlungsverfahren zu achten. So sind etwa Zwangsmaßnahmen, die in die Rechte einer Person eingreifen, wie Beschlagnahme, die Entnahme einer Blutprobe, Durchsuchungen und anderes, grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung zu treffen.
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, reicht die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht eine Anklageschrift ein. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen kann sie auch den Erlaß eines Strafbefehls beantragen. Sollte sich ein Tatverdacht nicht bestätigen, wird das Verfahren eingestellt und der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt.

Wie wir weiter im Internet erfahren konnten, sind die Justizministerien Teil der Regierung des Bundes oder des jeweiligen Landes. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament.
Den Justizministerien obliegt es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden zu schaffen. Sie führen die Dienstaufsicht über die Gerichte und die Dienst- und Fachaufsicht über Staatsanwaltschaften und die übrigen Einrichtungen der Justiz.
Die Justizministerien der Länder sind zuständig für die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Sozialen Dienste der Justiz des jeweiligen Landes.
Die Justizministerien wirken an der Gesetzgebung mit. Federführend sind die Justizministerien typischerweise für das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (teilweise mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit), das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Da diese Rechtsmaterien in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen, dominiert das Bundesministerium der Justiz, aus dessen Feder Gesetzentwürfe zu diesen Rechtsmaterien regelmäßig stammen. Die Landesjustizministerien wirken insofern im Wesentlichen über ihre Bundesratsarbeit an der Gesetzgebung des Bundes mit.

Darüber hinaus führen die Justizministerien die Rechts- und Rechtsförmlichkeitsprüfung durch, das heißt, sie prüfen die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Ministerien redaktionell auf einwandfreie Rechtsetzungstechnik und Rechtssprache und inhaltlich auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht. Die Justizministerien geben auch die Gesetz- und Verordnungsblätter heraus, in denen die Gesetze und Verordnungen verkündet werden.
Die Justizministerien der Länder organisieren im Übrigen die Aus- und Fortbildung der in der Justiz und im Strafvollzug Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehören schließlich die Justizprüfungsämter, die die juristischen Staatsprüfungen ausrichten.

Sehr geehrter Herr Justizminister Lauinger, daraus ergibt sich zweifelsfrei, daß Sie bzw. Ihr Ministerium dafür Sorge zu tragen haben, wenn Staatsanwälte juristisch belegbar gegen geltendes Recht und gültige Gesetze verstoßen, von Ihnen auf ihre Pflichten hinzuweisen sind und somit eindeutige Straftaten auch als solche zu behandeln haben.

Da jedoch Staatsanwälte in Erfurt, Gera und Jena, ja sogar das Thüringer Justizministerium im Jahre 2011 das völlig anders sah, wenden wir uns jetzt an Sie, um diese bedauernswerte Angelegenheit nach nunmehr 7 Jahren endlich zu einem juristisch einwandfreien Ende zu bringen.

Wir meinen, daß wir uns nicht im Einzelnen auf den bisherigen juristischen Ablauf beziehen müssen und senden Ihnen, zusammen mit diesem Schreiben, den gesamten Schriftverkehr zu, so daß Sie sich selbst ein Bild von Recht – und Gesetzesignoranz Thüringer Justizangestellter machen können.

Daß Sie diesbezüglich juristisch korrekt handeln werden, stellen wir vorerst nicht in Abrede.

45 Blatt Anlagen zur Kentnisnahme und Handlungsvorgabe

2 Blatt unsere Strafanzeige vom 16.10.2008 an die StA Erfurt;
2 Blatt Folgeverweigerungsverfügung vom 28.10. – Schreiben vom 05.11.2008 der StA Erfurt;
2 Blatt unsere Beschwerde vom 08.11.2008 gegen diese Verfügung der StA Erfurt;
2 Blatt Verweigerungsverfügung vom 15.06.2009 – Schreiben vom 16.06.2009 der StA Erfurt;
2 Blatt unsere weitere Beschwerde vom 19.06.2009 an die StA Erfurt;
3 Blatt Beschwerdeverwerfung vom 19.08.2009 der Thür. GStA Jena;
5 Blatt unsere Strafanzeige v.19.09.2009 gegen Staatsanwälte von Erfurt und Jena an StA Gera;
1 Blatt Ermittlungsverweigerung vom 21.10.2009 der StA Gera;
2 Blatt unsere Beschwerde vom 06.04.2010 gegen die Weigerung an die StA Gera;
2 Blatt Beschwerdeverwerfung vom 27.04.2010 der Thür. GStA Jena;
2 Blatt Beschwerde wg. Rechts- u. Gesetzesverhöhnung v.16.9.2011 an Thür. Justizministerium;
2 Blatt Ablehnung vom 11.10.2011 des Thür. Justizministeriums;
2 Blatt nochmalige Beschwerde vom 26.10.2011 an das Thür. Justizministerium;
6 Blatt Strafanzeige u. Strafantrag vom 04.06.2013 wg. Verfassungshochverr. an LKA Thür.;
1 Blatt Schreiben vom 22.07.2015 zu unserer Strafanzeige vom 04.06.2013 an StA Erfurt;
1 Blatt Schreiben vom 04.08.2015 zum Versäumnis uns zu unterrichten der StA Erfurt;
2 Blatt unsere Justiznachhilfe vom 26.08.2015 an die StA Erfurt;
2 Blatt Beschwerdeverwerfung vom 15.09.2015 der Thür. GStA Jena;
2 Blatt unsere Beschwerde vom 22.09.2015 gegen die Verwerfung an die Thür. GStA Jena;
2 Blatt ablehnender Bescheid vom 29.09.2015 von der Thür. GStA Jena;

Wir erwarten jetzt von Ihnen, daß Sie sich der Sache wirklich annehmen, nichts unter den Tisch fallen lassen und das Verwerfliche, was sich deutsche Jäger noch immer in einem Land erlauben, das angeblich das beste Tierschutzgesetz besitzt, ja – was sogar Verfassungsrang hat – die Justiz vor deren Verbrechen keinesfalls mehr die Augen verschließen sollte!

Ihrer rechts – und gesetzeskonformen Entscheidung entgegensehend,

im Namen der Tierschutz-Union und aller Menschen,
denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

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