Neues von der Schröder-Fischer-Bande

Helmut F. Kaplan

Nach Frank-Walter Steinmeier im Falle Kurnaz hat es nun ein weiteres zwielichtiges Mitglied der Schröder-Fischer-Bande erwischt: Otto Schily im Falle el-Masri. Der weltanschaulich flexible Ex-Minister geriet ob seines Mauerns bei der Aufklärung dieses spektakulären CIA-Entführungsfalles in die Schusslinie. Das Erstaunliche an diesem Fall ist nicht das Verbrechen, das begangen wurde, sondern dass ernsthafte Bemühungen unternommen werden, es aufzuklären.

Was war geschehen? Entführungen sind bekanntlich verboten. Das hindert freilich den US-Geheimdienst nicht daran, weltweit Entführungs-Kommandos ausschwärmen zu lassen. Dummerweise ist ihnen mit der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri ein “Fehler“ unterlaufen – normalerweise kein Problem, da bei US-Entführungen traditionellerweise Wegsehen angesagt ist. Aber in diesem Falle war es eben anders: Sensationellerweise erließ das Münchner Amtsgericht gegen 13 mutmaßliche CIA-Mitarbeiter Haftbefehle wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung!

Gesetze gibt es, wie wir wissen, für und gegen vieles. Aber wenn “höhere“, nationale oder sonstige besondere Interessen im Spiele sind, werden sie einfach ignoriert. Auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auf der politischen, gibt es stillschweigende Übereinkommen darüber, Gesetze einfach zu missachten. Und ein solches stillschweigendes Übereinkommen wurde hier einmal gebrochen – mit weitreichenden Folgen: In Europa werden die global agierenden amerikanischen Gesetzesbrecher so schnell wohl nicht mehr zuschlagen.

Und nun zur positiven Perspektive, die diese Geschichte für Tierrechte eröffnet: Auch zum Schutz von Tieren gibt es jede Menge Gesetze – etwa im Hinblick auf Aufzucht, Transport und Schlachtung. Nur eingehalten werden sie nicht! Und die Tierausbeutungs-Industrie kann sich darauf verlassen, dass die Einhaltung dieser Gesetze auch nicht ernsthaft gefordert wird. (Würden die Tierschutzgesetze ernst genommen, müssten beispielsweise augenblicklich alle Schlachthöfe geschlossen werden!)

Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht davon, dass die Tierschutzgesetze absurd (Stichwort “vernünftiger Grund“) und unzureichend sind. Wir reden davon, dass selbst diese Gesetze nicht eingehalten werden. Allen Juristen, die hier Klagen einreichen wollen, eröffnet sich ein schier unerschöpfliches Betätigungsfeld!

Und die Chance, dass – wie im Falle el-Masri – doch einmal die Respektierung der Gesetze eingefordert wird, wird immer größer. Denn erstens steigt parallel zur Sensibilisierung für Menschenrechte auch die Sensibilisierung für Tierrechte. Und zweitens bedeutet dies, dass auch an den juristischen Schalthebeln immer mehr diesbezüglich sensibilisierte Menschen sitzen.

Schließlich besteht die Hoffnung, dass das Einklagen bestehender Gesetze einen Prozess in Gang setzt, der mittelfristig auch zur Veränderung dieser Gesetze führt. Und zwar dahingehend, dass die Tierschutzgesetzgebung endlich aufhört, eine Verhöhnung von Vernunft und Moral zu sein.

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Dr. Helmut F. Kaplan (10.02.2007; 10:09 Uhr)

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