Kronzeugin bestätigt tierschutzwidrige Zustände – „Ohrfeige für das Umweltministerium“

Entzug der Klagebefugnis drohte – die Entscheidung des Umweltministerium war verfassungswidrig

Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt

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“WEGWEISENDER ERFOLG FÜR TIERSCHUTZ-VERBANDSKLAGE IM SAARLAND

Tierrechtsorganisation gewinnt Rechtsstreit gegen Umweltministerium

Die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) hat den langjährigen um die Tierschutz-Verbandsklage im Saarland gewonnen. Das saarländische Umweltministerium hatte der Tierrechtsorganisation 2019 die Anerkennung als klagebefugter Verein entziehen wollen, nachdem die TiBOS e.V. völlig zu Recht die erste Tierschutz-Verbandsklage einreichte – ein juristischer Skandal. Nun entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis im Hauptsacheverfahren, dass der Versuch des Ministeriums, dem Verein die Klagebefugnis abzuerkennen, eindeutig verfassungswidrig war.

Im Juni 2013 führte der Saarländische Landtag die Tierschutz-Verbandsklage ein. Dies war aus Sicht des Tierschutzes ein Meilenstein, denn das Klagerecht ermöglicht seitdem anerkannten Tierschutzverbänden tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Doch als die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) im Frühjahr 2019 die erste Verbandsklage einreichte, sollte dem klagewilligen Verein kurzerhand die Anerkennung entzogen werden.

Entzug der Klagebefugnis drohte

Im Kern ging es darum, dass das Umweltministerium der Schwanenstation in Perl eine Betriebserlaubnis erteilte, obwohl dort seit Jahren immer wieder tierschutzwidrige Zustände dokumentiert wurden. Gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis reichte die TiBOS e.V. im Frühjahr 2019 Klage ein. Daraufhin drohte das saarländische Umweltministerium der Tierrechtsorganisation mit der sofortigen Aberkennung ihrer Klagebefugnis.

Entscheidung war verfassungswidrig

Daraufhin ergriff die TiBOS e.V. alle rechtlichen Mittel und klagte gegen den drohenden Entzug der Klagebefugnis – mit Erfolg: Nachdem der Verein bereits 2020 das Eilverfahren (5 L 948/19) gewann, entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis am 30. März 2021 auch im Hauptsacheverfahren im Sinne der Tierrechtsorganisation. Nun steht fest, dass der Versuch des Ministeriums, dem Verein die Klagebefugnis abzuerkennen, unrechtmäßig war. Das Gericht attestierte dem Ministerium in einer langen Begründung Rechtsbruch, Unverhältnismäßigkeit und gravierende Ermessensfehler, die Entscheidung sei zudem verfassungswidrig gewesen.

Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt

„Es handelt sich um eine der maßgeblichen und prägenden Entscheidungen des Tierschutzrechts der letzten Jahre. Sie entlarvt das Vorgehen des Ministeriums als Rechts- und Verfassungsbruch. Dies ist auch ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit, der die große gesellschaftliche Bedeutung der Tierschutz-Verbandsklage und der anerkannten Vereine aufzeigt“, kommentiert der Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer, der die TiBOS e.V. vertritt.

„Ohrfeige für das Umweltministerium“

„Der Ausgang des Verfahrens ist wegweisend für den Tierschutz und eine schallende Ohrfeige für das Umweltministerium. Denn nun steht fest, dass das Vorgehen der Behörde verfassungswidrig war. Zuerst führt das Land die Tierschutz-Verbandsklage ein. Wenn dann ein anerkannter Verein – sachlich völlig berechtigt – gegen eine Behördenentscheidung Klage erhebt, sollte er quasi mundtot gemacht werden, indem man ihm kurzerhand die Klagebefugnis entzieht. Dass dies die Absicht des Ministeriums war, hat das Gericht nun klar bestätigt. Außerdem hat das Gericht die große Bedeutung der Verbandsklage für eine effektive Durchsetzung des Tierschutzrechts betont“, kommentiert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte, das wegweisende Urteil.

Kronzeugin bestätigt tierschutzwidrige Zustände

Zu Beginn des Jahres bestätigte zudem eine Kronzeugin die tierschutzwidrigen Zustände in der Schwanenstation in Perl und belastete den Leiter Lothar Lorig schwer. Sie berichtete unter anderem von unsachgemäßen medizinischen Behandlungen und Experimenten, die teilweise mit dem Tod der Tiere endeten. Diese Erkenntnisse bestätigen die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Klage der TiBOS. Die Ermittlungsbehörde ermittelt aktuell wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die ausführliche ! Stellungnahme unsere Rechtanwaltes Dr. Michael Heuchemer als PDF.
www.tierrechte.de/wp-content/u…

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Link der PM vom Januar 2021 – Tiere verendeten qualvoll ……..
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Link

15. April 2021: Wegweisender Erfolg für Tierschutz-Verbandsklage im Saarland

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Tierbefreiungsoffensive Saar e.V.
konsequent – autonom – verbandsunabhängig

ehemals
Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Saar

Hompage:
aktuell – die Zoo-Aktion-Neunkirchen
www.tierbefreiungsoffensive-sa…

Kontakt:
Rolf Borkenhagen
[Vorstandsmitglied]

0173 / 93 545 17

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Gesendet: Donnerstag, 15. April 2021 um 14:39 Uhr
Von: “Rolf Borkenhagen” robo281249@googlemail.com
An: “Tierbefreiungsoffensive Saar Info” info@tierbefreiungsoffensive-s…, “Christoph Kuhn” ckuhnz4@googlemail.com
Betreff: Wir haben den langjährigen Rechtsstreit gegen das saarländische Umweltministerium gewonnen
#verbandsklagesaarland #schwanenstationperl #umweltministeriumsaarland

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Übersandt von:
Martina Patterson (15.04.2021; 18:22 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 16.04.2021
twitter.com/fellbeisser

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