Richtige Fassung muss verkündet werden

VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 05.08.2020

Hamburg, 05. August 2020 – Nach Angaben des Landwirtschaftsportals „agrarheute“ ist die Bundesratsentscheidung zur Kastenstandhaltung von Sauen am 03. Juli 2020 bei den Vorgaben zur Abferkelbucht möglicherweise fehlerhaft verlaufen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wollte in der Abferkelbucht eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern vorschreiben. Im finalen Beschluss fehlt diese Vorgabe jedoch. Dazu kommentiert die internationale Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN.

Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland:

„Das Landwirtschaftsministerium hatte von Anfang an die Intention, die Größe der Abferkelbucht mit in die Verordnung aufzunehmen.
Auch die Empfehlungen des Agrarausschusses und sogar die Begründung im Beschluss selbst lassen darauf schließen. Wir gehen daher davon aus, dass das Fehlen im finalen Beschluss ein Versehen ist. Die Verantwortlichen müssen dafür Sorge tragen, dass am Ende die richtige Fassung verkündet wird.

Dieser formale Fehler ist aber bei weitem nicht das Schlimmste, was in diesem Prozess schiefgelaufen ist. Nicht nur wurde ein illegaler Zustand für weitere acht bis zehn Jahre legalisiert, im Abferkelbereich bleiben die rechtswidrigen Kastenstände ohne zeitliche Begrenzung weiterhin bestehen. Klar ist, sollte die Verordnung wieder aufgemacht werden müssen, darf das ohnehin magere Ergebnis nicht gefährdet werden.
Es darf nur als Chance genutzt werden, weitere Verbesserungen für die Tiere zu erreichen!“

Weitere Informationen zum Kastenstand finden Sie hier:
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Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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Oliver Windhorst
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INTERVIEWPARTNER:

Rüdiger Jürgensen
Geschäftsführer
VIER PFOTEN Deutschland

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Oliver Windhorst (05.08.2020; 08:00 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 05.08.2020
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