Neue EU-Lebensmittelkennzeichnung aus Tierschutzsicht unzureichend

VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 31.03.2020

Hamburg, 31. März 2020 – Zum 1. April tritt die neue EU-Lebensmittelkennzeichnung mit der Pflicht zur Herkunftsangabe der Primärzutaten von verarbeiteten Produkten in Kraft. Diese ist laut VIER PFOTEN unzureichend, denn sie gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern keine tierschutzrelevanten Informationen und damit keine Entscheidungshilfe beim Kauf. Die internationale Tierschutzstiftung fordert daher eine EU-weite Kennzeichnung der Haltungsbedingungen der Tiere.

„Konsumenten brauchen eine transparente Entscheidungshilfe beim Einkauf, so wie die EU-weite Kennzeichnung beim Schalenei. Die reine Herkunftskennzeichnung verrät Konsumenten nichts darüber, wie die Tiere gehalten wurden. Deswegen fordern wir eine EU-weite Kennzeichnung der Haltungsbedingungen der Tiere“, so Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland.

Worum geht es bei der neuen EU-Lebensmittelkennzeichnung im Detail?

Das sagt die neue „Durchführungsverordnung (EU) 2018/775“: Wird für ein Lebensmittel das Ursprungsland angegeben und weicht die Herkunft der primären Zutat hiervon ab, muss künftig für diese primäre Zutat die abweichende Herkunft ebenfalls angegeben werden. Für die neue Kennzeichnung reicht es, wenn künftig auf einem Produkt „Stammt nicht aus Deutschland“ oder „Stammt nicht aus der EU“ steht. Wird beispielsweise ein Joghurt mit dem Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ verkauft und die Milch stammt nicht aus Deutschland, muss laut der Verordnung auch das Herkunftsland der Primärzutat – in diesem Fall der Milch – angegeben werden. So soll transparent gemacht werden, dass Produkte zum Beispiel zwar in Deutschland verarbeitet wurden, die Grundzutat aber aus einem anderen Land stammt.

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Rüdiger Jürgensen
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Oliver Windhorst (31.03.2020; 14:04 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 31.03.2020
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