Von Massimo Rogacki

Das Kükentöten in Deutschland ist weiterhin erlaubt, entschied ein Gericht. Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragter ist dennoch optimistisch.

Magdeburg – Das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst erlaubt, entschied das Bundesverwaltungsgericht ( www.volksstimme.de/deutschland… ). Zuchtbetriebe dürfen männliche Küken noch so lange kurz nach dem Schlüpfen töten, bis geeignete Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelt sind. Tierschützer und Politiker sprachen von einem enttäuschenden Urteil ( www.volksstimme.de/deutschland… ). Für Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt, gibt das Urteil dennoch Anlass zu Optimismus, sagt er im Interview mit Massimo Rogacki. …

Volksstimme – 15.06.2019
www.volksstimme.de/deutschland…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 15.06.2019
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