Die Beschwerdekammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte kürzlich zwei Entscheidungen zu Tierversuchen für Kosmetik ( www.peta.de/tierversuche-kosme… ). Darin wird bestimmt, dass Inhaltsstoffe, die ausschließlich für Kosmetika genutzt werden, unter der REACH-Verordnung dennoch an Tieren getestet werden dürfen. Eigentlich sind Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe seit Inkrafttreten der EU-Kosmetikverordnung im Jahr 2013 verboten – und somit stellen die aktuellen Entscheidungen eine absolute Fehlinterpretation des Gesetzes dar, denn sie ermöglichen es Herstellern und Regulierungsbehörden, das Verbot effektiv zu ignorieren. Was bedeutet all das für die Tiere und was können wir dagegen tun? …

PETA Deutschland e.V. – 15.09.2020
www.peta.de/sonnencreme-tierve…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 16.09.2020
twitter.com/fellbeisser

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein