Die Europäische Kommission veranstaltet eine Dringlichkeitskonferenz zum Thema religiöses Schlachten.
Ein amerikanischer Diplomat sagte, dass europäische Gesetze zur humanen Behandlung von Tieren religiöse Ausnahmen für jüdische und islamische Schlachtpraktiken beinhalten müssen, damit die Nationen nicht als feindlich gegenüber religiösen Minderheiten angesehen werden.
„Gesetze, die Juden an der Ausübung ihrer Religion hindern, einschließlich des Verbots des koscheren Schlachtens, wurden in der nicht allzu fernen Vergangenheit in Europa erlassen, um Juden das Leben zu erschweren. Eine der ersten Handlungen des Naziregimes war die Verabschiedung eines solchen Gesetzes”, sagte Deborah Lipstadt, die Sonderbeauftragte des US-Außenministeriums für die Überwachung und Bekämpfung des Antisemitismus, auf einer Sitzung der Europäischen Kommission am 20.10.2022. Lipstadt, wurde bekannt durch ihren Sieg über den Holocaust-Leugner David Irving.
Die Kommission ist die Kabinettsregierung der Europäischen Union.
Frau Lipstadt äußerte sich während der Konferenz über Religionsfreiheit und rituelles Schlachten, auf der die Teilnehmer über Gesetze diskutierten, die das „Betäuben“ von Tieren bis zur Bewusstlosigkeit vor dem Schlachten vorschreiben, was Befürwortern zufolge humaner ist. Belgien und Finnland gehören zu den EU-Ländern, die solche Gesetze eingeführt haben.
Nach den islamischen Halal- und den jüdischen Koscher-Vorschriften müssen die Tiere bei Bewusstsein sein, wenn sie geschlachtet werden; andernfalls sind die Lebensmittel für die Anhänger dieser beiden Religionen nicht zulässig.
(…)
Tierschutz und religiöse Schlachtpraktiken im Mittelpunkt der Tagung der Europäischen Union
———-
Wild beim Wild (21.10.2022)
**********
Veröffentlichungen von Dr. Helmut F. Kaplan
**********
Zu unserer Startseite gelangen Sie hier:
WWW.FELLBEISSER.NET/NEWS/
———-
Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 22.10.2022
twitter.com/fellbeisser
Man kann nur immer wieder unmißverstandlich festhalten:
NIEMANDEN darf Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES(!) und VORSÄTZLICHES(!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Auch Juden und Muslimen nicht.
Schlachten ist schlimm – Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln. Nicht umsonst ist lt. regulärem TierSchG dieses Tun grundsätzlich verboten.
Schächten evtl. mit den bekannten schlimmen Missständen in “normalen” Schlachthöfen relativieren zu wollen ist der traurige Versuch, eine Tierquälerei mit einer anderen entschuldigend aufzurechnen und der perfide, unzulässige Vergleich eine vorsätzlich zugefügte Qual mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu vergleichen.
Es geht darum, dass man keinen Freibrief, keine „Ausnahmegenehmigung“, (§ 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG) zum langsamen zu Tode quälen ausstellen darf. Ebensowenig, wie für Diebstahl, Vergewaltigung etc. „Sondergenehmigungen“ erteilt werden dürfen! Wieso sehen sich manche schon als benachteiligt an, wenn sie nicht bevorteilt werden?
„Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Maria von Ebner-Eschenbach.
Samuel Dombrowski KZ-Überlebender und zeitgenössischer Schächtkritiker – gewißlich frei von dem Vorwurf ein “böser Rechter” zu sein – dazu: „Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“
Klartext: Es ist eine Frechheit sondergleichen, Sonderrechte für ein bewußtes und vorsätzliches Quälen von Tieren, hier betäubungsloses Schächten, einzufordern.