Tierschützer begehen keinen Hausfriedensbruch bei Tiergefährdung
Pressemitteilung von: kanzlei JURA.CC / PR Agentur: kanzlei JURA.CC
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet als Schwerpunkt das Strafrecht
Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 22.02.2018 zum Aktenzeichen 2 RV 157/17 entschieden, dass Tierschützer nicht wegen Hausfriedensbruch belangt werden können, wenn diese aufgrund eines Hinweises, dass in den Stallungen eines Tierzuchtunternehmens diverse Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorliegen sollten, eindringen. …
openPR.de (Pressemitteilung) – 19.03.2019; 14:48 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 19.03.2019
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