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Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, CarolinVS@peta.de

Statement der Tierrechtsorganisation

Günzburg / Stuttgart, 27. Februar 2020 – Das Urteil gegen den Tierquäler aus dem Landkreis Günzburg ( www.peta.de/nach-peta-strafanz… ), gegen den PETA 2014 und 2019 erneut Strafanzeige erstattete, ist rechtskräftig: Das zuständige Amtsgericht verhängte ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot für eineinhalb Jahre. Strafanzeigen der Tierrechtsorganisation führten in der Vergangenheit wiederholt dazu, dass Tierquäler zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, teils ohne Bewährung. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, kommentiert:

„Wir begrüßen die nunmehr rechtskräftige Verurteilung des Rinderhalters aus dem Landkreis Günzburg. PETAs Strafanzeigen haben bereits mehrfach dazu geführt, dass Tierquäler zu Freiheitsstrafen – sogar ohne Bewährung – verurteilt wurden. So wurde 2008 ein Mann, der zehn Katzen auf grausame Weise tötete, nach einer PETA-Anzeige vom Landgericht Passau zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Im Jahr zuvor verurteilte das Amtsgericht Wetzlar Jugendliche, die ein Schaf zu Tode quälten, ebenfalls zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. [1] PETAs Anzeigen führen regelmäßig zu Geldstrafen, Tierhalte- und Betreuungsverboten oder behördlichen Auflagen – und viele Verfahren werden nur gegen Geldbuße eingestellt. Es gibt leider nur wenige rechtskräftige Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung, dabei sind das Quälen, Misshandeln und die Vernachlässigung von Tieren keine Kavaliersdelikte. Wir sehen die Strafjustiz in der Verantwortung, den angesetzten Strafrahmen von drei Jahren Freiheitsstrafe für Tierschutzdelikte konsequent anzuwenden und von Bewährungen als Automatismen abzusehen. Denn Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei und sind häufig besonders uneinsichtig. Laut Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus haben etwa 80 bis 90 Prozent der extremen Gewalttäter im Vorfeld Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ ( www.peta.de/staatsanwalt ) auf. Diese dient als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter.

[1] Aktenzeichen: Kls 104 Js 15933/05 und Aktenzeichen: 1 Js 55003/06 jug.

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 27.02.2020
www.peta.de/tierquaeler-urteil…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 27.02.2020
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