An
Redaktion taz
Berlin

Betr.: www.taz.de/Kommentar-Halal-dar…

Hier mein offener Kommentar (Kursivschrift) zu dem im Betreff benannten Beitrag – mit der Bitte um Veröffentlichung:

Zweifellos offeriert uns Hilal Sezgin zum alltäglichen Wahnsinn des menschlichen Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen theoretisch sehr kluge Gedanken.

Doch bedauerlicher Weise ist sie offenbar auch äußerst bedenklich von Religionsdogmen infiziert und wird bei ihren unzweifelhaft redlichen Bemühungen um mehr Tierschutz zwischen diesen und islamischen Glaubensphantasien hin- und hergezerrt.

Logisch – Fleischverzicht wäre grundsätzlich konsequenter (sic!) Ein schlicht genialer Möchtegern-Gutmensch-Satz. Aber wenn Fleischesgier siegt, oder Religionsphantasien die Welt geiseln, muss zumindest das leidensfähige Tier möglichst qualMINDERND abgemurkst werden. Das BETÄUBUNGSLOSE Abmetzeln/Schächten von Tieren ist als bewusste, VORSÄTZLICHE Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart hier nicht lt. regulärem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten und nur lt. “Ausnahmegenehmigung” (TSchG § 4a Abs.2 Nr. 2) möglich.

Denn wenn denn das betäubungslose Schächten eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese so wunderbare, kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar “unnützen” Betäubungsgerätschaften?

Logisch und folgerichtig die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes: Eine Ausweitung der Tierqualen nach Aufzucht und Haltung durch vorsintflutliche betäubungslose(!) Schlachtung kann niemals BIO sein.

Vorsätzliche und bewusste Qualzufügung – und das bedeutet nun mal betäubungsloses Abmetzeln von Tieren – ist zwingend ein Ausschluss-Kriterium, das Biosiegel zu versagen. Dieses hochrichterliche Urteil ist so auch ein gewichtiges Argument gegenüber allen Schächtfanatikern, die uns weismachen wollen, betäubungsloses Kehledurchschneiden sei eine “humane” Tötungsweise.

Mit Kürzungen meiner vorstehenden Meinungsäußerung (und Benennung meines Namens) – so nicht sinnentstellend – bin ich einverstanden.

Ulrich Dittmann / 27.02.2019
Post 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0151 / 65 444 016
ulrich.dittmann@web.de

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Ulrich Dittmann (27.02.2019; 20:19 Uhr)
ulrich.dittmann@web.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.02.2019
twitter.com/fellbeisser

2 Kommentare

  1. Ergänzende Information:

    Diese zwar kritische, aber freundlich abgefasste Meinungsäußerung (wie hier obenstehend dankenswerterweise von Fellbeisser veröffentlicht) zu dem taz-Beitrag – siehe
    www.taz.de/Kommentar-Halal-dar… – wurde von den taz-Moderatoren nicht freigegeben/freigeschaltet.
    Trotz Mailzusendung (gestern) direkt an die Redaktion, plus heute morgen Einstellung innerhalb der regulären taz-Kommentarfunktion.

    Ganz offensichtlich herrscht übelste Gesinnungsdiktatur und Meinungszensur (auch) bei der taz!? Genau eben bei der Zeitung mit dem wichtigtuerischen Möchte-gern-gut-sein-Anspruch und selbstaufgesetzten Heiligenschein!

    U.Dittmann / 28.02.2019, 19.50 Uhr

  2. Alles, was mit unserer Kultur nicht vereinbare (gaaanz vorsichtig formuliert:) “Unsitten” völlig zu Recht aufs Korn nimmt, fällt der Zensur zum Opfer. Ich hatte auf Facebook zu “https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/islamischer-zentralrat-verteidigt-die-beschneidung-von-maedchen/story/12784121” kommentiert: “Raus mit allen geisteskranken Monstern”. Facebook hat das gelöscht, weil es gegen die “Standards zu Hassrede” verstößt: “Wir haben diese Standards definiert, damit sich die Menschen in Diskussionen auf Facebook respektvoll verhalten.”
    Au ja, aber gröbste Verstöße gegen unsere Kultur werden wohl schon als genügend “respektvoll” eingestuft. Darin sind Facebook und taz groß. :-(((

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