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Augsburg (ots) – Tiere, die in Deutschland geschlachtet werden, erleben nicht nur Todesangst, sondern werden in vielen Fällen entgegen § 4 a Abs. 1 TierSchG unzureichend betäubt. Dadurch erleiden die Tiere unnötig zusätzlich starke Schmerzen. Die V-Partei³ belegt die Rechtswidrigkeit dieser Methoden. Die Betäubung mit Kohlenstoffdioxid (CO2), wie sie bei der Schlachtung von Schweinen üblich ist, wird nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen beibehalten, obwohl die starke Belastung der Tiere allgemein bekannt und tierschutzrelevant ist. Der Erstickungskampf eines Schweines in der Gaskammer dauert dabei bis zu 20 Sekunden, ein unglaublich langer Zeitraum der Tierquälerei, was das Tierschutzgesetz so nicht hergibt. “Im Grunde ist die CO2-Vergasung keine leidfreie Betäubung, sondern ein betäubungsfreier Vorgang, der vom qualvollen Erstickungstod in der Gaskammer bis zum Wiederaufwachen in der kochenden Brühe führen kann”, zeigt Roland Wegner (V-Partei³) den Widerspruch auf. “Ein derart elendiger Schlachtvorgang darf auf keinen Fall später auch noch mit einem Tierwohlsiegel ausgestattet im Laden “heile Welt” vorgaukeln dürfen, fordert der Bundesvorsitzende. Die Politik der V-Partei³, die eine nachhaltige und biovegane Landwirtschaft mit starken und verantwortungsvollen Landwirten vorsieht, wird das Schlachten von Tieren überflüssig machen.” …

Presseportal.de (Pressemitteilung) – 08.10.2019; 11:12 Uhr
www.presseportal.de/pm/131690/…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 08.10.2019
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