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Siegburg / Hennef / Stuttgart, 27. November 2020 – Das Amtsgericht Siegburg hat heute einen Rinderhalter aus Hennef zu 180 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 215 DS 66/20). Der Mann hatte die mehr als ein Dutzend Rinder nicht ordnungsgemäß versorgt. Einige Tiere waren verletzt und inmitten bauchhoher Exkrementberge in einem Stall angebunden, dessen Decke einzubrechen drohte. Die Staatsanwaltschaft Bonn erhob Anklage vor dem Amtsgericht Siegburg, nachdem PETA im Dezember 2019 Strafanzeige gegen den Rinderhalter erstattet hatte. Eine Whistleblowerin stellte der Tierrechtsorganisation Foto- und Videomaterial der katastrophalen Zustände zur Verfügung. PETA begrüßt das harte Urteil des Amtsgerichts Siegburg.

„Die Missstände auf diesem Hof waren gravierend, auch die Richterin sprach von ‚massiven Verstößen‘ – wir freuen uns, dass der Tierquäler nun vom Amtsgericht Siegburg verurteilt wurde. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft Bonn direkt Anklage erhoben und nicht nur einen Strafbefehl beantragt hat“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, der die Verhandlung als Prozessbeobachter vor Ort verfolgte. …

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PETA Deutschland e.V. – 27.11.2020
www.peta.de/rinder-in-hennef-u…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 27.11.2020
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