Rohheit gegenüber Tieren bei der Jagd

Frischlingsföten zum Anlocken von Wildtieren vor Hochsitz ausgelegt

Im Raum Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz) wurden vor einem Hochsitz mehrere Frischlinge, die noch in der Fruchtblase eingehüllt waren, gefunden. Diese ungeborenen Tiere wurden offensichtlich zum Ludern – dem Anlocken von Tieren mittels tierischen Abfällen – ausgelegt. Resultierend aus dem Szenario darf angenommen werden, dass eine hochträchtige Bache erlegt und ausgenommen wurde. „Als ich diese Bilder von einem Bekannten zugeschickt bekam, war ich schockiert über die Rohheit, die hier an den Tag gelegt wurde“, sagt Andrea Ilges, die pro-iure-animalis-Gebietsbeauftragte für den Raum Mosel/Hunsrück.

Grundsätzlich ist es einem Jäger nicht verboten ein trächtiges Muttertier zu erschießen, lediglich der Abschuss eines in der Aufzucht befindlichen weiblichen Tier ist laut den Bundesjagdgesetz bei Strafe untersagt. Ungeborenes Leben wird also bei der Jagd nicht geschützt. „Dass ungeborenes Leben vor dem Jagdgesetz als wertlos gilt, ist die eine Sache, noch weitaus schockierender ist es, wenn ein Jäger die Öffentlichkeit mit solchen Bildern konfrontiert. Jeder Spaziergänger, ob Erwachsener oder Kind, kann in den ‚Genuss’ solcher Bilder kommen, wenn er sich zur Erholung in der Natur bewegt, solange derartigen Auswüchsen der Jagd nicht Einhalt geboten wird“, empört sich Harald Hoos, einer der Leiter der Initiative pro-iure-animalis. Aber nicht nur seitens des Tierschutzes empört man sich, auch innerhalb von Jägerkreisen wird heftige Kritik an diesem Vorgang laut.

Der Pächter des besagten Jagdrevieres steht ohnehin auf Grund seiner Jagdpraxis seit Jahren in der Kritik, auch in Kollegenkreisen. Zahlreiche Verstöße gegen das Fütterungs- und Kirrungsverbot, weitere Luderauslagen – z.B. ein an einen Pflock angebundenes totes und aufgeschlitzes Reh – wurden dokumentiert und angezeigt, alles Verstöße gegen geltendes Recht. Hinzu kommen in diesem Jagdrevier monumentale baurechtswidrige Hochsitze, welche die Landschaft verschandeln. Bisher ist es den Behörden trotz zahlreicher Anzeigen wohl nicht gelungen, dem Treiben des Jägersmann Einhalt zu gebieten. „Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass seitens der Behörden sehr zaghaft und zurückhaltend vorgegangen wird, ja fast ängstlich“, kritisiert Ilges die offiziellen Stellen, welche die Jagd eigentlich überwachen sollten. Über die Beweggründe dafür kann Ilges nur spekulieren und fährt fort: „Ich werde diese Untätigkeit thematisieren und fordere auch die Jägerschaft auf, selbst gegen diese Exzesse der Jagd vorzugehen“. Gegen den Pächter liegen nun mehrere Anzeigen vor, so auch zu seiner Beteiligung bei Gesellschaftsjagden, von denen eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgegangen ist. Im Zusammenhang mit dem Fall der ungeborenen Frischlinge liegt inzwischen der Staatsanwaltschaft Trier eine Anzeige vor, die ebenfalls umfangreich auf andere bereits beanzeigte Vorfälle verweist.

„Gegenstand der Jagd ist das Töten von Tieren. Ohne hier die grundsätzliche Frage nach dem Sinn der Jagd zu stellen oder fundamentale Fragen der Ethik aufzuwerfen, kann festgestellt werden, dass derartige Auswüchse nicht akzeptabel sind. Ein solcher Jäger, egal ob er aktiv in das Geschehen involviert ist oder dies in seinem Jagdrevier duldet, bringt für mein Dafürhalten nicht die notwendige Zuverlässigkeit auf, die Jagd auszuüben“ urteilt Hoos unmissverständlich. Hoos stellt weiter fest: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Rohheit bei der Jagd kein bedauerlicher Einzelfall ist. Doch dieser Vorgang setzt neue Maßstäbe!“

Ansprechpartner für weiterführende Informationen:

pro-iure-animalis, Bornergasse 45, 76829 Landau, Telefon: 0175-8033918, E-Mail: info@pro-iure-animalis.de

———-

Pressedienst Pro Iure Animalis (16.04.2014; 20:16 Uhr)
info@pro-iure-animalis.de

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 17.04.2014
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein