Ihr Lieben!

In der Anlage sende ich Euch / Ihnen die PM der Landestierschutzbeauftragten (Hessen).
Bei dieser Gelegenheit noch der Hinweis auf die gestrige Veröffentlichung bei Zeit online:
www.zeit.de/gesellschaft/zeitg…
und die dortigen Kommentare (davon auch zwei von mir: “flug” bei Nr. 23)

Herzliche Grüße sendet

Eckard Wendt

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Anlage:

Landestierschutzbeauftragte Hessen

PRESSEINFORMATION

Wiesbaden, den 23. Februar 2018

Landestierschutzbeauftragte:
Urteil des Oberlandgerichtes Naumburg ist Offenbarungseid für die Politik und Vollzug

Das Oberlandesgericht in Naumburg hat am Dienstag den Freispruch für drei Tierschützer nunmehr in letzter Instanz bestätigt. Die Aktivisten waren in eine Schweinezuchtanlage nördlich von Magdeburg eingedrungen und hatten Filmmaterial über die Haltungsbedingungen veröffentlicht. Durch das Material waren Straftaten offengelegt worden, von denen zuständige Vollzugsbehörden wohl gewusst, sie aber nicht verfolgt hatten.

Dazu die Landestierschutzbeauftragte heute in Wiesbaden: „Das Gericht hat, wie es vorherzusehen war, wohl nicht mehr als ein grundlegendes Rechtsprinzip unseres Staates bestätigt. Es erkannte anscheinend „einen rechtfertigenden Notstand“ aufgrund massiven Versagens der zuständigen staatlichen Überwachungsbehörden. Das Urteil ist in keiner Weise ein Freibrief für Tierschutzaktivisten, sondern vielmehr eine Ohrfeige sowohl für Veterinärbehörden, die von Missständen wissen, sie aber nicht ahnden, als auch für politisch Verantwortliche, die mangelhafte Ausstattung der Veterinärbehörden als normal betrachten, oder sie vielleicht sogar wünschen..“ Im Zusammenhang damit ist ein weiteres Urteil aus Baden-Württemberg zu sehen. Auch in diesem Fall hatte Filmmaterial von Tierschutzaktivisten Straftaten, die mit erheblichen und lang anhaltenden Leiden für Schweine verbunden waren, belegt. Ein dortiger Amtstierarzt äußerte danach gegenüber der Polizei, die Vorwürfe der Tierschützer „träfen zu 98 % nicht zu“. Bei Kontrollen wenige Tage später mussten etwa 160 Schweine notgetötet werden. Der Amtstierarzt erhielt inzwischen einen Strafbefahl wegen „versuchter Strafvereitelung“. Das zuständige Amtsgericht teilte mit, er habe die Missstände in den Stallungen gedeckt. Nach Martin sind solche Urteile die Spitze des Eisberges beim deutschlandweiten Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht. Eine Tierschutz-Routinekontrolle auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in einigen deutschen Landkreisen „so häufig wie ein Sechser im Lotto“. Das läge, so Martin, zum einen daran, dass viele Veterinärämter chronisch und seit Jahren unterbesetzt seien, zum anderen aber auch, dass AmtstierärztInnen aus Verbundenheit mit der Landwirtschaft, fehlendem Engagement oder Angst um ihre Karriere über schwerwiegende Missstände hinwegsähen und in solchen Fällen dem Tierhalter nicht einmal unrechtmäßig erhaltene EU Fördermittel kürzen ließen. „Engagement im Tierschutz ist der Karriere in Veterinärverwaltungen nicht immer förderlich. Nach meiner fast 30-jährigen Erfahrung als Amtstierärztin und Landestierschutzbeauftragte werden solche AmtstierärztInnen, die aktiv und engagiert im Tierschutz handeln, von fach-oder politisch Vorgesetzten immer wieder ausgebremst.“ Der Einfluss landwirtschaftlicher Lobbyverbände wäre von lokaler bis hin zur Bundesebene bemerkenswert und unübersehbar.

Die Landestierschutzbeauftragte fordert deshalb von Bund und Ländern

1) Eine zeit- und aufgabengemäße Ausstattung von Veterinärämtern, nicht nur mit einer ausreichenden Zahl TierärztInnen, sondern auch VerwaltungsmitarbeiterInnen
Zur Einschätzung des Bedarfs ist hier der Bericht des bayrischen Rechnungshofes zur Situation des dortigen Veterinärwesens aus dem Jahre 2016 hilfreich.

2) Eine finanzielle Unterstützung des Bundes an die Länder, damit dies zeitnah umgesetzt werden kann
Nach Martins Auffassung müsste der Bundesregierung an der Durchsetzung ihrer Gesetze etwas liegen, doch sei der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerade zur Frage des gravierenden Vollzugsdefizits entlarvend: Man beabsichtigt darin „Stalleinbrüche effektiver zu ahnden“, anstatt aktiv für einen angemessenen Vollzug des geltenden Rechts zu sorgen. „Einmal mehr wird politisch versucht die Überbringer der schlechten Botschaft, nämlich die Tierschutzaktivisten, mundtot zu machen, nicht etwa die nun mehrfach von Gerichten festgestellten offensichtlichen Missstände im Vollzug des Tierschutzgesetzes zu beheben: Genau dieser politischen Haltung begegnen auch viele im Tierschutz engagierte Amtstierärzte!

3) Eine aktive Unterstützung engagierter Amtstierärzte durch politisch Verantwortliche anstatt Sonntagsreden zum Welttierschutztag
Engagierte AmtstierärztInnen müssten sich der klaren Rückendeckung von politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen beim Vollzug des Tierschutzgesetzes auch im Einzelfall sicher sein, alles andere begünstige ein Vollzugsdefizit, so abschließend die Landestierschutzbeauftragte Martin.

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HMUKLV, Landestierschutzbeauftragte
Verantwortlich: Dr. Madeleine Martin
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de
Internet: www.tierschutz.hessen.de
Telefon: (0611) 8 15 – 10 90
Telefax: (0611) 3 27 18 10 99

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Gesendet: Samstag, 24. Februar 2018 um 11:16 Uhr
Von: hannover@tierschutz-landwirtsc…
Betreff: WG: OLG-Urteil zu Stalleinbrüchen

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Von: AGfaN Eckard Wendt mailto:info@tierschutz-landwirtschaft…
Gesendet: Freitag, 23. Februar 2018 um 14:00 Uhr
Betreff: OLG-Urteil zu Stalleinbrüchen

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Übersandt von:

Martina Patterson (24.02.2018; 12:56 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 24.02.2018
twitter.com/fellbeisser

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