Pressemitteilung von: kanzlei JURA.CC / PR Agentur: kanzlei JURA.CC

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 04.09.2018 zum Aktenzeichen 2 Rv 26 Ss 145/18 entschieden, dass ein Tierschützer, der in einen Tierstall eindringt, einen Hausfriedensbruch begeht.

Im konkreten Fall ist ein Tierschützer in den Stall einer Geflügelmastanlage eingedrungen und hat dort Filmaufnahmen und Fotos angefertigt. Der Landwirt war damit nicht einverstanden und erstattete Strafanzeige.

Die Richter wiesen den Tierschützer darauf hin, dass die Massentierhaltung sozial adäquat sei und ein tierschutzwidriges Verhalten dabei immanent, aber hinnehmbar sei. …

openPR.de (Pressemitteilung) – 07.01.2019; 10:54 Uhr
www.openpr.de/news/1032339/OLG…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 07.01.2019
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