Verbände und Politiker fordern Verbot der CO2-Betäubung von Schweinen

Was in frühen Jahren nur vereinzelt in deutschen Schlachthöfen praktiziert wurde, hat sich seit der EU-Schlachtverordnung G1099 aus dem Jahre 2009 kontinuierlich zur gängigen Betäubungspraxis in 90 % aller großen Schlachthöfe, und 40 Millionen Schweinen im Jahr entwickelt. Davon allein jedes dritte Schwein in der Schlachtfabrik Tönnies.

In dieser Verordnung wurde trotz anderweitiger Empfehlungen aus einem 2004 veröffentlichten EFSA-Gutachten (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die CO2-Betäubung von Schweinen im Schlachthof legalisiert.

Die EFSA hatte als Empfehlung herausgegeben „CO2 nur zur Tötung von bereits bewusstlosen Wirbeltieren einzusetzen“. Was allerdings in die EU-Schlachtverordnung aus „wirtschaftlichen Erwägungen“ nicht eingearbeitet wurde und lediglich in der Aufforderung mündete „man müsse nach Alternativen forschen“. Dieses allerdings ohne zeitliche Befristung.

Dr. Kai Braunmiller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG) fordert deshalb eine zeitliche Befristung dieser Betäubungsart auf noch 2 Jahre. Und sollte keine Alternative gefunden werden, ein Verbot dieser Betäubungsart. „11 Jahre Untätigkeit trotz Rechtsauftrag der EU sind genug“, betont er ausdrücklich.

Das Betäubungs-Verfahren ist ebenso einfach wie auch kostengünstig: Die Schweine werden zu mehreren Tieren in eine Gondel getrieben, die dann quasi wie ein Fahrstuhl in eine Grube fährt. Im Inneren dieses Schachtes herrscht eine rund 90-prozentige CO2-Konzentration. Da Kohlendioxid schwerer ist als Luft, sammelt sich das Gas am Boden der Grube. Nach etwa 100 Sekunden fährt die Gondel wieder hinauf.

Dr. Braumiller erläutert was sich im Inneren dieser Gondel abspielt: „Das CO2 reizt stark die Atemwege. Was aber noch gravierender ist, in den Lungenbläschen wird der Sauerstoff verdrängt. Das Tier nimmt dieses deutlich als Ersticken war. Das ist der größte mögliche Stress, Angst und Schmerz, den man im Blut der Tiere mit einer 500-1.000 fachen Konzentration von Stresshormonen nachweisen konnte“. Die Abwehrreaktionen der Schweine dauern 20 bis 30 Sekunden bis zur Bewusstlosigkeit. In dieser Zeit sieht man panische Fluchtversuche mit Lautäußerungen.

Bei einer gut funktionierenden Elektrobetäubung tritt eine schmerzlose Bewusstlosigkeit nach 0,5 Sekunden ein.

Nach alternativen Formen der Gasbetäubung wurde in Deutschland schnell geforscht. Ein erstes Projekt mit den Gasen Helium und Argon endete 2014. Bei beiden Gasen zeigten die Schweine in Versuchen keine Abwehrreaktionen. Trotzdem landete dieses Forschungsergebnis in der Schublade.

Helium ist teuer, knapp, wird in der Humanmedizin benötigt, und was nicht unerheblich ist, leichter als Luft. Die bisherigen Gasschächte hätten demnach umgebaut werden müssen.

Argon ist ebenso wie CO2 schwerer als Luft, also ein geeigneter Kandidat. Trotzdem wurde auch dieses Gas verworfen. Man will damals Flecken und Punkte auf dem Fleisch entdeckt haben, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Eine anschließende Studie mit 600 Argon-betäubten Schweinen konnten diese Flecken allerdings nicht bestätigen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrechte (DJGT) verurteilt das Abwägen nach wirtschaftlichen Interessen ohnehin eindeutig, und fordert ein zeitnahes Ende der CO2-Betäubung: „Die momentane Praxis der CO2-Betäubung verstößt gegen das Deutsche Tierschutzgesetz, nach dem es verboten ist, Tiere ohne vernünftigen Grund leiden zu lassen. Die rein wirtschaftlichen Erwägungen, die der Verwendung von Edelgasen entgegenstehen, können kein rechtfertigender Grund für das Leiden der Tiere sein“.

In der Zwischenzeit gab es einen weiteren Forschungsversuch mit Stickstoffschaum. Auch dieses Projekt scheiterte. Die Abwehrreaktionen der Schweine waren ähnlich stark wie bei CO2.

Die NRW-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun am 27.10.2020 einen Antrag an die Landesregierung gestellt, ein Verbot der CO2-Betäubung zu prüfen. Denn es sei äußerst fraglich, ob dieses Verfahren das Gebot der „größtmöglichen Schmerz- Leidens- und Stressvermeidung gerecht wird“. Dieser Antrag ist mittlerweile im Plenum und Umweltausschuss diskutiert worden. Mit dem Beschluss, Anfang nächsten Jahres im Landtag eine Expertenrunde einzuberufen.

Zeitgleich wurde auch das Landwirtschaftsministerium NRW in dieser Thematik aktiv. Dort will man offensichtlich das Problem an der Wurzel packen. Man plant in der EU im Rahmen der „Farm-To-Fork-Strategie“ (Übergang zu einem fairen Lebensmittelsystem) eine Änderung der besagten Schlachtverordnung anzustoßen.

Seit Anfang dieses Jahres läuft ein erneutes Forschungsprojekt beim Friedrich-Löffler-Institut in Celle. Abermals sollen alternative Gase und Gasmischungen erforscht werden, die weniger reizend auf das Schwein wirken. Zusätzlich soll der Fokus auf einer guten Fleischqualität liegen. Argon ist dabei abermals ein Kandidat.

Parallel dazu hat Tönnies nach Zustimmung der Behörden seine tägliche Schlachtleistung um 8.000 Schweine erhöht, die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Schweinen.

Nach Auskunft eines Unternehmenssprechers forscht man im eigenen Hause ebenfalls nach alternativen Gasformen. Nähere Angaben dazu hat man nicht gemacht. Die Forschungen mit Stickstoffschaum im Jahr 2019 fanden teilweise im Hause Tönnies statt.

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Wolfgang Große-Westermann (09.01.2021; 15:32 Uhr)
wolfgang-grosse-westermann@t-o…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 09.01.2021
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