“Auch das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot 2009 bestätigt.” Da irrt die Info aus der dpa-Meldung. Im Oktober 2004 legten wir, die tierbefreier e.V., gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Verfassungsbeschwerde ein. Fast fünf Jahre später – im Januar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage ohne Angabe von Gründen abgewiesen, das heißt nicht zur Entscheidung angenommen.

Kurz zusammengefasst sagt der EGMR, die deutschen Gerichte hätten fair abgewogen zwischen Covance´ und unseren Rechten und wir hätten in der Vergangenheit “unfaire Mittel” bei der Verfolgung unserer Ziele verwendet, weshalb Covance ein höheres Schutzrecht einzuräumen sei. Die Vertreterin von Deutschland argumentiert u.a. damit, dass zu befürchten sei, es könne zu Ausschreitungen kommen, wenn wir das Filmmaterial zeigen.

Außerdem: “The Court is further satisfied that the interference pursued the legitimate aim of protecting the C. company’s reputation and thus “the reputation or rights of others”. […] The Court further observes that the applicant association did not submit any evidence that the way the animals were treated within the premises of the C. company violated the German laws on animal protection.”

In dem ersten Frontal 21-Beitrag kamen einige Fachleute zu Wort, die allesamt bestätigten, dass der Umgang mit den Tieren nicht gesetzeskonform sei. Es gab Anzeigen noch und nöcher, nicht nur von uns. Die damals zuständige Umweltministerin Bärbel Höhn erwägte gar, die Tierhaltegenehmigung zu entziehen.

Es passierte nichts. Sämtliche Anzeigen wurden eingestellt. Keine negativen Konsequenzen für Covance, keine Sanktionen gegen die Tiermisshandler, kein besserer Schutz für die Tiere.

Viola, die Tierbefreier e.V.
www.tierbefreier.de

Siehe auch: goo.gl/JO6S51

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