Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 23.02.2018

Nothilfe und Notwehr gelten auch für Tiere und wiegen schwerer als der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Mit der gestrigen Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Naumburg zum Fall der Aktivisten der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) werden die beiden erstinstanzlichen Urteile des „rechtfertigenden Notstandes“ rechtskräftig. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lobt die oberrichterliche Abweisung des Revisionsantrags der Staatanwaltschaft als zukunftsweisend für den Tierschutz und fordert die umgehende Korrektur des Koalitionsvertrags, über den die SPD Basis derzeit abstimmt. Dieser vereinbart, Stalleinbrüche als Straftatbestand effektiv zu ahnden.

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath, Nordrhein-Westfalen

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (23.02.2018; 11:00 Uhr)
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Siehe auch:

Gerichtsurteil: Sieg für den Tierschutz
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Freibrief für Stalleinbrüche? Für Rukwied ein Skandal
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 23.02.2018
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