PROVIEH e.V. – Pressemitteilung vom 26.11.2019

Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hebelt das Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus. Der Satzteil, dass Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen müssen, soll schlichtweg gestrichen werden. Bis zu 17 Jahre sollen die Sauen weiter in zu engen Kastenständen fixiert werden dürfen. Und auch danach wird der Kastenstand nicht gänzlich abgeschafft, sondern lediglich die Zeiten in Deckzentrum und Abferkelbucht verkürzt.

Berlin: Am 02.12.2019 tagt der Agrarausschuss des Bundesrats über die geplante Änderung der Nutztierhaltungsverordnung zum Kastenstand. Die Bundesländer dürfen dem jetzigen Entwurf auf keinen Fall zustimmen, denn er verstößt gegen das Verschlechterungsverbot und ist damit verfassungswidrig.

Fast die Hälfte des Jahres verbringen Sauen in Deutschland in der Regel fixiert in Kastenständen. Diese sind häufig viel zu eng, so dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht zu den Seiten ausstrecken können. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2015 sollte diesem Missstand ein Ende setzen. Es besagt, dass Kastenstände unverzüglich angepasst werden müssen, so dass die Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken können. Dieses sogenannte Kastenstands-Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht im November 2016 in letzter Instanz bestätigt.

Um dieses Gerichtsurteil zu umgehen, soll nun einfach die Nutztierhaltungsverordnung geändert werden. Der neue Satz in der Verordnung lautet demnach, dass „Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass das Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen und den Kopf ausstrecken kann“. Der Satzteil, dass Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen müssen, wurde einfach gestrichen, um die zu engen Kastenstände zu legalisieren.

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Presse PROVIEH (26.11.2019; 11:06 Uhr)
presse@provieh.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 26.11.2019
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