Der Verordnungs-Entwurf postuliere erstmals »die Hege und Bejagung des Feld- und Raubwildes unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange.« Damit würden nicht mehr die Jagdausübungsberechtigten und Jagdrechtsinhaber über Hege und Bejagung entscheiden, sondern der behördliche Naturschutz übernehme in Hessen schrittweise die Hoheit über die jagdliche Nutzung und die Ausübung des Jagdrechts.

Quelle: www.giessener-anzeiger.de/loka… (10.01.2023)

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 11.01.2023
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein