An: bundesrat@bundesrat.de

Herrn D. Woidke
Präsident des Bundesrates
Leipziger Str. 3-4
10117 BERLIN

Sehr geehrter Genosse Woidke,

am 13. März soll im Bundesrat über das Schicksal der gebärenden und säugenden Muttersauen in Kastenständen entschieden werden.
(7. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, wobei allein diese Wortschöpfung ein Widerspruch in sich ist.)

Lassen Sie mich zum “Kastenstand” gebärender und säugender Muttertiere, denn darum geht es hier, folgendes bemerken:

Es geht bei der bevorstehenden Entscheidung nicht “nur” um das Eingezwängt-sein, um das “sich nicht bewegen können” der Muttertiere.
Das Austragen von möglichst vielen Ferkel im Sinne der “Ferkelerzeuger”,- beginnt mit Befruchtung durch Vergewaltigung, nach der Gabe von entsprechenden Hormonen, damit die Würfe möglichst viele Ferkel bringen. – Damit in allen Kastenständen die Geburt der Ferkel möglichst gleichzeitig stattfindet, werden vorher wehenstärkende Mittel gegeben, die eine Verstärkung der Wehen mit entsprechend schlimmeren Wehenschmerzen bedeuten und häufig Vorfälle sämtlicher dem Geburtsvorgang zugehörigen Organe nach sich ziehen.
All das ist barbarische Tierquälerei. Und dann das schmerzhafte Eingezwängt-sein,- Muttergefühle können nicht ausgelebt werden, die Tiere werden zu Gebärmaschinen degradiert, die neugeborenen Ferkel zum Produkt.

Ein empfindsames Mitgeschöpf ist keine Ware, darf nicht zum Produkt degradiert werden. Die Wortschöpfung “Ferkelerzeuger” spricht genau wie der Begriff “Nutztier” dagegen Bände.
Aus Profitgier wird das gebärende, dazu sehr intelligente und empfindsame Schwein gerade in der Phase des Mutterwerdens und des Mutterseins, ( das für Tiere ebenso bedeutungsvoll ist wie für Menschen), in eine langanhaltende entwürdigende quälende Zwangshaltung fixiert.
Das bestehende Tierschutzgesetz sowie das im Grundgesetz verankerte Staatsziel “Tierschutz” wird hier nicht nur missachtet, sondern mit Füßen getreten.
Ich verweise auch auf die beigefügte Stellungnahme der DJGT ( Deutsche juristische Gesellschaft für Tierrechte )
www.djgt.de/artikel/2019/11/15…

Sehr geehrter Genosse Woidke,- am 13.März kann es nur eine Entscheidung im Bundesrat geben, die konsequente endgültige Abschaffung der Kastenstandhaltung.
Eine andere Entscheidung wird von allen beobachtenden Organisationen, Institutionen, aber auch vom Wähler nicht mehr toleriert.
Tierschutz ist Menschenschutz. Schon jetzt verursachen die Fehlentwicklungen in der Nutztierhaltung für den Verbraucher schwerwiegende gesundheitliche Folgen,- auch die Haltung in Kastenständen.
Hormone, Wehenverstärker, Antibiotika, Adrenalin durch Angst und Schmerzen,- all das hat der Nackensteakliebhaber mit auf dem Teller!
Guten Appetit kann ich da beim besten Willen nicht wünschen, aber Einsicht in Ursache und Wirkung, auch bei unseren handelnden Politikern. So verbleibe ich in der Hoffnung auf eine wegweisende Entscheidung im Sinne unserer Mitgeschöpfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Marianne Rautenberg

SPD-Kreistagsabgeordnete Lippe
Sprecherin BUND-OG Lage
Vors. “Unsere Hände f.v. Pfoten e.V.“
www.ramses-und-co.org
Mitglied im Bündnis “MenschFairTier

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Von: marry.rautenberg@t-online.de
Gesendet: Saturday, February 29.02.2020 um 21:10 Uhr
An: bundesrat@bundesrat.de
Betreff: Entscheidung des Bundesrates zur Kastenstandhaltung

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Übersandt von:
Martina Patterson (29.02.2020; 21:42 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 01.03.2020
twitter.com/fellbeisser

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