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Dieser Beitrag wurde am 27. Januar 2019 von admin in Aktuell, Recht veröffentlicht.

Ein Jäger hat einen Wolf getötet, weil dieser sich nicht abhalten ließ, Jagdhunde zu attackieren ( JAWINA berichtetewww.jawina.de/brandenburg-notw… ). Ob er sich auf Notstand berufen kann, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Vergangene Woche hat ein Jäger einen Wolf mit einem Schuss getötet, weil sich dieser auch mit Rufen und Warnschuss nicht davon abhalten ließ, mehrere Jagdhunde zu attackieren. Es kam dabei zu nicht unerheblichen Verletzungen. Der Jagdleiter und Revierinhaber hat umgehend die Polizei gerufen, diese erstattete gegen den Schützen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Inwieweit sich der Jäger auf Notstand berufen kann und wie wahrscheinlich es ist, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin, der den Jäger vertritt, im DJV-Interview. …

JAWINA (Pressemitteilung) (Blog) – 27.01.2019

DJV-Interview mit dem Anwalt des Wolfsschützen: “Der Jäger hat gerechtfertigt gehandelt”

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 27.01.2019
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