An: thueringen-news@mdr.de

Ausgewogene Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,

anl. Schreiben von Frau M. Gerlach übersende ich Ihnen z.K..

Die Rechtslage verbietet unstrittig die Wolfsabschüsse (Ohrdrufer Wölfe)!

Die beabsichtigten und bereits durchgeführten Wolfs(Hybrid) -Tötungen sind vor dem Hintergrund geltenden Rechts und auch hinsichtlich der beabsichtigten Ausführungsmodalitäten ein handfester Skandal.

Denn auch die Tötung der Hybridwölfe war bereits ein skandalöser Rechtsverstoß – zudem mit Schlingfallen hochgradig tierschutzrelevant.

Insbesondere, wenn kein flächendeckender professioneller Herdenschutz besteht, die Zaunhöhe 90 cm beträgt, den selbst jeder Dackel überspringen kann, bedeutet dies eine vollständige Bankrotterklärung sowohl an geltendes Recht, an Tierschutz und Herdenschutz.

Es stellt sich die Frage, ob der MDR seiner ausgewogenen Berichterstattungspflicht nachkommt, wenn sämtliche Rechtsgutachten, wie z.B. die der DJGT- oder wenn EU-Richtlinien zum Wolfs- und Herdenschutz nicht thematisiert werden.

Wenn es bei einer lapidaren MDR- Meldung vom Dezember 2019 bleiben sollte >>”nach Behörden- bzw. Ministeriumsauffassung” (TMUEN) “sei der Abschuss der Ohrdrufer Fähe rechtens” – so ist dies sowohl unter rechtlichen Aspekten faktisch völlig falsch und somit keinesfalls hinnehmbar, darüber hinaus dem GEZ- Gebührenzahler schon gar nicht zu vermitteln; zudem unvereinbar mit dem Staatsvertrag der Rundfunk und Telemedien >>ff.

1. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien …

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.

2. Rundfunkstaatsvertrag – ARD

www.ard.de/home/die-ard/fakten…
2007 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien), ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk.

Mit freundlichen Grüßen sehe ich Ihrer Rückantwort entgegen,

Dr. Barbara Wardeck-Mohr

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Weiterleitung!
Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2020 um 16:14 Uhr
Von: “Martina Gerlach” martina.gerlach@googlemail.com
An: poststelle@tmuen.thueringen.de, Jens.Hermann@tlubn.thueringen…., “Jürgen Gerlach” j.gerlach.tierschutzupartei@gm…, “Sekretariat Tierschutzpartei” sekretariat@tierschutzpartei.d…
Betreff: Freigegebener Wolfs-Abschuss / Deutsches Recht bricht EU-Recht???

Guten Tag, Frau Ministerin Siegesmund,

guten Tag, Damen und Herren sowohl des Ministeriums als auch dieses Landesamtes,

wir fordern Sie auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben, Töten von Wölfen – hier der Wolfsfähe GW267f und weiterer Wölfe – zu stoppen.

Was wieder mal hier läuft ist nichts Geringeres als ein von oben abgesegnetes weiteres Verbrechen. Die letale Entnahme – welch bequemes Umschreiben für hinterhältigen MORD an Unschuldigen – hier der Wolfsfähe GW267f und weiterer Wölfe – kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Schutzmaßnahmen für sog. Nutztiere werden nicht oder nicht gut genug ergriffen, trotz vielfältiger Möglichkeiten. Aber wenn Wölfe sich entsprechend ihrer Natur verhalten, werden sie zum beliebigen MORD freigegeben. Auch gegen den festgeschriebenen Artenschutz verstößt man vorsätzlich.

Wolfs-MORD liegt keineswegs im öffentlichen Interesse, sondern nur im Interesse der Nutztierhalter und der sie begünstigenden Politiker. Zu viele dieser Gruppen frönen selbst gerne dem Schussgenuss.

Wir unterlegen diese berechtigte Forderung auf Wolfs-Schutz und zitieren aus einem Bescheid der EU-Kommission, GD Umwelt und Naturschutz vom 21.9.2018, Nicola Notaro zum Schutzstatus des Wolfes:

„Lassen Sie mich klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet … Selbst wenn der Wolf im Anhang V gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.”

„… Es ist wichtig, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, welche Schäden durch Wölfe vermeiden oder reduzieren. Sollten dennoch Schäden auftreten, sind die vom Wolf geschädigten Wirtschaftsbereiche zu entschädigen. …“ “… Es können für diesen Zweck verschiedene EU-Fonds und –Instrumente wie das LIFE-Programm, der Europäische Fonds für ländliche Entwicklung und/oder der Europäische Fonds für regionale Entwicklung genutzt werden.“

„In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen werden.“

„… stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30 % erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfspopulation gekommen ist …“

„… als positives Beispiel die Erklärung von der ehemaligen Bundesumweltministerin Frau Barbara Hendricks mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen Herrn Stephan Weil vom 28. September 2017 in Erinnerung rufen, die in einer gemeinsamen Erklärung festgelegt haben, dass, unter anderem Nutztierhalter vom Bund und Land bei Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleich besser unterstützt werden sollen und dass das Jagdrecht keine zielführende Option ist. Zudem böte eine Ausdünnung des Wolfsbestandes keine Alternative zum Herdenschutz, weil nicht geschützte Weidetiere weiterhin angegriffen werden könnten. …“

„… die von der Bundesregierung und einigen Bundesländern, wie auch in Sachsen, eingerichteten Dokumentations- und Beratungszentren für Wölfe sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Gez. Nicola Notaro
Referatsleiter

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Politiker sorgen für Konflikte zwischen Tieren und Menschen und maßen sich an, Wölfe (auch viele andere Tier-Gattungen) zu ermorden/ermorden zu lassen, obwohl es doch Politiker, Wildtier-Vernichter und Nutztierhalter sind, die offenbar unfähig und unwillig zu ausreichenden Schutzmaßnahmen für die sog. Nutztiere sind!

Statt dessen wird Wolfs-MORD forciert.

Dies ist völlig entgegen gültigem EU-Recht, dem Bundes-Naturschutz-Gesetz sowie dem Artenschutz. Politiker, Landesbetriebe und Wildtier-Vernichter führen gültiges Recht vorsätzlich ad absurdum!

Wölfe tun nichts anders als das, was die Natur ihnen vorgibt – und zwar im Gegensatz zu Menschen, die sich eben nicht naturgemäß verhalten wollen. (Nur mal zum Vergleich: Wieviele sog. Nutztiere werden von ihren Haltern im Durchschnitt pro Jahr zur Vernichtung freigegeben?)

Wie hieß es anfangs aus der großmäuligen Politik? Wir sind gut vorbereitet / gerüstet für die Rückkehr der Wölfe. Oder „Deutschland freut sich über eigene Wölfe“ – so die Berichterstattung in Medien. Wölfe haben eine wichtige Aufgabe innerhalb ökologischer Systeme. Sie sind sozusagen die „Gesundheitspolizei“.

Und trotzdem gibt man sie zum Abschuss frei? Offensichtlich gilt auch hier für Politiker und Behörden sowie Wildtier-Vernichter: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Abschießen ist MORD, aber niemals eine Lösung!!!

Richtig wäre es, wenn man die Wölfe endlich in Ruhe ließe, ausreichende Schutzmaßnehmen für sog. Nutztiere durchsetzt und die Jagd / den Wildtiermord konsequent abschafft. Gerade die Jäger/Wildtiervernichter und deren Begünstiger in Politik, bei Behörden und sogar in der Justiz sind es doch, die immer und immer wieder behaupten, sie müssten jagen, weil es keine natürlichen Feinde gäbe. Aber kaum sind natürliche Feinde wieder eingewandert, werden sie von der Politik verantwortungslos zum Abschuss freigegeben!

Dazu haben weder Politiker, noch Behörden noch Wildtier-Vernichter irgendein Recht!

Also unwiderruflich STOP dem Wolfs-MORD! Sofort!

Wir werden dieses Vorhaben Wolfs-MORD in Thüringen weiter bekannt machen, und auch nach Brüssel weitergeben!

Zum Schluss ein Zitat von Rainer Maria Rilke: „Wenn der Mensch doch aufhörte, sich auf die Grausamkeit der Natur zu berufen, um seine eigene zu entschuldigen! Er vergisst, wie unendlich schuldlos auch noch das Fürchterlichste in der Natur geschieht.“

Außerdem: Es sind Menschen, die täglich 123 Millionen Tiere ermorden – nicht Wildtiere!

Jeder Wolf hat mehr Recht, Tierfleisch zu essen als jeder Mensch! Menschen brauchen kein Tierfleisch, es schadet ihnen sogar.

Für die Tiere, auch die Wölfe!

Martina und Jürgen Gerlach

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Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2020 um 18:28 Uhr
Von: “Barbara Dr. Wardeck-Mohr” dr-wardeck-mohr-hunde@web.de
An: thueringen-news@mdr.de
Betreff: Beschwerden!!! Rechtswidrige Wolfsabschüsse / Freigegebener Wolfs-Abschuss / KEIN “LEX THÜRINGEN” & Kein “Deutsches Recht” brechen EU-Recht!

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Barbara Dr. Wardeck-Mohr (14.01.2020; 18:32 Uhr)
dr-wardeck-mohr-hunde@web.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 15.01.2020
twitter.com/fellbeisser

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