Tierquälerische „Anbindehaltung“ darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen ( www.lra-gap.de/media/files/ter… ) zu lassen. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die „Anbindehaltung“ von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. Animal Rights Watch sieht darin einen Versuch, den Titel „Weltkulturerbe“ für die Legitimierung überkommener Tierquälerei zu missbrauchen. …

„Anbindehaltung“ kein Weltkulturerbe

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Von: Daniela Hohler
Datum: Mi. 22. Jan. 2020 um 12:04 Uhr
Betreff: Weltkulturerbe
An: tourist-info@gapa.de

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Übersandt von:
Martina Patterson (22.01.2020; 17:48 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 23.01.2020
twitter.com/fellbeisser

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