Verwaltungsgericht Oldenburg
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per Telefax : (05141) 5937 32 400
z.Hd. der Präsidentin Karola Hoeft
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg

Gotha, den 15.02.2019

Hiermit stellt die Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands den dringlichen Eilantrag, die völlig irrsinnige Entscheidung des Niedersächsischen Landesumweltministeriums, den Leitrüden des Wolfsrudels in Niedersachsen “GW925m” vor einer widerrechtlich und gesetzlich unzuvertretenden Entnahme des Tieres zu schützen und sofort unter strengen Schutz zustellen und somit der Entscheidung des Ministeriums sowie des Verwaltungsgerichts Oldenburg entgegenzutreten.

Der Leitrüde “GW925m” des Rodewalder Wolfsrudels hat bisher weder die Merkmale eines “Problemwolfes” gezeigt, noch hat er sich Menschen bedrohlich genähert, noch hat er zu irgendeiner Zeit ein Verhalten gezeigt, was ihn als “Problemwolf” charakterisiert hätte.

Da das Verwaltungsgericht Oldenburg selbst einschätzen muss, dass, was die bisher gerissenen Nutztiere betrifft, weder ein für den Herdenschutz notwendige Vorsorge, was den Schutz durch Einzäunung betrifft, noch den Schutz durch die Haltung von Herdenschutzhunden anbelangt, getroffen wurde, kann und darf die Entnahme, d.h. der Abschuss dieses Wolfes keinesfalls erfolgen!

Alternativen zur Tötung, muss und braucht es nicht zu geben, da Weidetierhalter wohl bisher keinerlei Anstrengungen unternommen haben, ihre Tiere vor Wolfs– oder anderen Angriffen zu schützen!

An Vergrämung eines Wolfes muss erst gedacht werden, wenn bisher alles vergeblich versucht worden ist, diesen von “beschützten und gesicherten Weidetieren” fernzuhalten!

Bisher wurden Wölfe anscheinend weder durch entsprechende Umzäunung noch Herdenschutzhunde vor Wolfsangriffen gesichert. Freilich – der Abschuss eines Wolfes ist das einfachste Vorgehen!!!

Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich wegen aller in Frage kommender Straftatdelikte, insbesondere des Verstoßes gegen §17 (1) TschG, § 38 i. V. m. § 2 des BJG, § 44 BNatSchG i. V. m. d. FFH-RL, der Artenschutz-VO, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen incl. CITES, der Bundesartenschutz-VO sowie Artikel 20a GG und § 292 StGB Jagdwilderei und weiterer Straftatbestände warnen, wenn abermals wegen uneingeschränkter Behördenwillkür und unangepasstem Umgang mit streng geschützten Tierarten willkürlich Verstöße gegen bestehendes Recht und gültige Gesetze versucht werden, durchzuboxen!

Vom Verwaltungsgericht Oldenburg sowie dem Landesumweltministerium verlangen wir sofortige Unterschutzstellung des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels.

Im Namen und Auftrag der Tierschutz-Union und aller Menschen, denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

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Unabhängige Tierschutz – Union Deutschlands
Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tierschutz, Natur und Umwelt
Aktionsbündnis – „Natur ohne Jagd“ – Union zum Schutz allen Lebens

angeschlossen bundesweit tätige Tier- und Naturschutzorganisationen und Einzelpersonen, deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für Tiere, Natur und Umwelt liegt.

Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810
Kooperationsleitung – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a U T – U D
Tel.: (03621) 400766 u. 506610 # Fax: (03621) 506611 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-uni…

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Gesendet: Freitag, 15. Februar 2019 um 23:55 Uhr
Von: “Barbara Dr. Wardeck-Mohr” dr-wardeck-mohr-hunde@web.de
Betreff: Fw: WG: an VwG Oldenburg – sofortige Eilverfügung – Wolfsrettung

Gesendet: Freitag, 15. Februar 2019 um 21:02 Uhr
Von: “UT-UD H.v.F.” harald.von-fehr@tierschutz-uni…
Betreff: WG: an VwG Oldenburg – sofortige Eilverfügung – Wolfsrettung

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Übersandt von:

Martina Patterson (16.02.2019; 11:17 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 16.02.2019
twitter.com/fellbeisser

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