Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Februar 2014 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) zu Händen des Landtags verabschiedet. Das TSchG muss in wenigen Teilen angepasst werden, um einerseits den Tierschutz zu verbessern und andererseits die nötige Vergleichbarkeit zum schweizerischen Tierschutzgesetz gewährleisten zu können. Durch die engen wirtschaftlichen Verbindungen zum Zollpartner Schweiz ist eine Vergleichbarkeit der beiden Gesetze erforderlich. Die Änderungen orientieren sich dementsprechend großteils am schweizerischen Tierschutzgesetz …
ptext.net (Pressemitteilung) – 18.02.2014; 14:42 Uhr
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