Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 21.05.2019

An diesem Mittwoch entscheidet der sächsische Landtag voraussichtlich über die Einführung des Gesetzes zur Tierschutz-Verbandsklage. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte betont die Wichtigkeit des Klagerechtes und ruft die sächsischen Regierungsparteien auf, für die Einführung des Gesetzes zu stimmen.

Seit 2007 setzen sich Parteien und Tierschutzverbände für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen ein. 2014 hatten Vertreter der Linken einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Ende 2018 wagten die Grünen einen neuen Vorstoß und legten einen neuen Gesetzesentwurf ( edas.landtag.sachsen.de/viewer… ) vor, über den der sächsische Landtag voraussichtlich am Mittwoch unter TOP 16 ( www.landtag.sachsen.de/de/aktu… ) abstimmt.

Tierschutz-Verbandsklage ist ein Muss für eine moderne Tierschutzpolitik
Ziel des Gesetzes ist, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ein Mitwirkungsrecht sowie ein Verbandsklagerecht in tierschutzrelevanten Verfahren erhalten sollen. Anerkannten Verbänden sollen außerdem Informations- und Beteiligungsrechte bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften oder bei relevanten Genehmigungsverfahren eingeräumt werden.

„Die Tierschutz-Verbandsklage ist ein Muss für eine moderne Tierschutzpolitik. Jetzt kann die sächsische Landesregierung zeigen, dass Sie vorwärts denkt und den Tierschutz im Blick hat. Wir haben bundesweit ein massives Vollzugsdefizit bei Tierschutzverstößen. Mit der Verbandsklage können anerkannte Vereine quasi als Anwälte der Tiere das Handeln der Behörden überprüfen und dazu beitragen, die desaströsen Zustände bei Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung zu beenden“, sagt Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Zwingende Folge aus dem Staatsziel Tierschutz
Der Tierschutz steht seit 2002 in Artikel 20a Grundgesetz. Tiere gelten seitdem als besonders schützenswert. Für den Tierrechtsverband ist das Klagerecht ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz und notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Ohne die Tierschutz-Verbandsklage können Tierschutzorganisationen Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Erfahrungsgemäß werden die Verfahren eingestellt. Acht Bundesländer haben die Tierschutz-Verbandsklage bisher eingeführt, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Tagesordnung der 92. Plenarsitzung am 22.05.2019 unter: www.landtag.sachsen.de ( www.landtag.sachsen.de/de/aktu… )

Gesetzentwurf für ein Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (SächsTVG) unter: www.landtag.sachsen.de ( edas.landtag.sachsen.de/viewer… )

Mehr Infos zur Tierschutz-Verbandklage: www.tierrechte.de ( www.tierrechte.de/category/the… )

Online-Version dieser Pressemitteilung:
www.tierrechte.de/2019/05/21/2…

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (21.05.2019; 08:09 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 22.05.2019
twitter.com/fellbeisser

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