Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 14.01.2019

Am 16. Januar berät der nordrhein-westfälische Umweltausschuss über die Novellierung des Jagdgesetzes. Mit der Neufassung will die schwarz-gelbe Landesregierung das unter Rot-Grün eingeführte Ökologische Jagdgesetz wieder rückgängig machen. Die Folge: Viele tierquälerische Praktiken bei der Jagdausübung werden wieder erlaubt, die Befugnisse der Jägerschaft für Eingriffe in Natur- und Landschaft deutlich erweitert. Aus Sicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ist der Gesetzentwurf ein “Kniefall vor der Jagd-Lobby”.

Das vor vier Jahren von SPD und Grünen in NRW eingeführte Ökologische Jagdgesetz (ÖJG) wurde damals in weiten Teilen von Tier- und Naturschutzverbänden begrüßt, da es viele grausame Jagdformen und ökologisch schädliche Praktiken untersagte. Die konservative Jägerschaft lehnte das ÖJG jedoch von Beginn an ab und drängte darauf, die Verbesserungen wieder rückgängig zu machen. Schon vor dem Regierungswechsel versprachen CDU und FDP den Jägern, das ÖJG zurückzunehmen, was auch Eingang in den Koalitionsvertrag fand. Darin heißt es: ‘Das Landesjagdgesetz werden wir weitreichend überarbeiten und die Fehler der letzten Novellierung rasch korrigieren’. Im Frühjahr 2018 legte die schwarz-gelbe Landesregierung ihren Gesetzentwurf vor.

Verschlechterungen inakzeptabel
Die Tierschutzverbände befanden in ihrer Stellungnahme die Mehrzahl der geplanten Änderungen als inakzeptabel und lehnten den Entwurf ab. Kritikpunkte waren unter anderem: die Liste der jagdbaren Tierarten soll deutlich erweitert werden, tierschutzwidrige Jagd- und Ausbildungsmethoden sollen wieder erlaubt werden, die Jagdzeiten sollen verlängert und der Nachweis einer ausreichenden Schiessfertigkeit wegfallen.

Gesetzentwurf ist “Kniefall vor der Jagd-Lobby”
“Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Jagd-Lobby. Viele grausame Praktiken, wie die Baujagd auf Füchse und Dachse, die Jagdhundausbildung an lebenden Stockenten und Wildschweinen oder der Abschuss eigens ausgesetzter Zuchttiere, sollen wieder möglich sein. Statt einem modernen Jagdrecht, das auf aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen und tierschutzethischen Grundsätzen beruht, steht diese Novelle für ein überwunden geglaubtes Nutzungsrecht zu Gunsten einer privilegierten Freizeitjagd,” kritisiert Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Vorgaben teilweise rechtswidrig
Nach Ansicht der Tierschutzverbände sprechen nicht nur ethische und wissenschaftliche Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Regelungen sind aus ihrer Sicht auch teilweise rechtswidrig, da sie weder mit der Landesverfassung noch mit dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz vereinbar seien. Hinzu käme, dass bestimmte Tierarten, die jetzt auf der Liste der jagdbaren Arten stünden, nach EU-Recht gar nicht bejagt werden dürften.

“Landesregierung steht vor tierschutzpolitischen Scherbenhaufen!”
Aus Sicht des Tierrechtsverbandes tut sich die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem geplanten Landesjagdgesetz selbst keinen Gefallen: “Die Jagd wird nicht ohne Grund von weiteren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen. Dieses aus Tierschutzsicht katastrophale Jagdgesetz wird dieses Misstrauen weiter schüren. Nimmt man die Abschaffung der Tierschutz-Verbandsklage, den Fall Schulze Föcking und die Einstellung der Stabstelle Umweltkriminalität hinzu, steht die NRW-Landesregierung in vor einem tierschutzpolitischen Scherbenhaufen“, schließt Ledermann.

Hier lesen Sie die Stellungnahme zum Entwurf des Landesjagdgesetzes:
www.tierrechte.de/wp-content/u…

Online-Version der Pressemitteilung:

14. Januar 2019: Novellierung des NRW-Jagdgesetzes: Tierschutz bleibt auf der Strecke

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (14.01.2019; 08:00 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 14.01.2019
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