Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 10.01.2019

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall der Tübinger Affenversuche belegt nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ein Versagen der Strafverfolgung bei Tierschutzvergehen. Wie schon in Münster, Jena und Bad Nauheim werden Tierschutz-Verstöße im Labor nicht konsequent verfolgt. In einem 4-Punkte-Plan stellt der Verband vor, was passieren muss, damit Tiere zuverlässig geschützt werden. Am Samstag findet eine Großdemonstration gegen die Einstellung des Verfahrens in Tübingen statt.

Im Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen wurden über Jahre schwer belastende Affenversuche in der Hirnforschung durchgeführt. Durch Undercover-Filmaufnahmen im Auftrag zweier Tierschutzorganisationen konnte unter anderem belegt werden, dass festgelegte Kriterien zur Einschläferung ignoriert und Affenversuche zu spät beendet wurden. Das Tierschutzgesetz sieht für Tiermisshandlung durch Unterlassen Geldstrafen und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. In der Folge wurden drei verantwortliche Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt. Die Max-Planck-Gesellschaft entschied zudem, dass der Bereichsleiter Prof. Nikos Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuche durchführen oder anleiten dürfte. Aufgrund des öffentlichen Drucks stellte das Institut seine Affenversuche ein.

Gutachten: “Es liegen keine Misshandlungen vor”
Der Gerichtsprozess sollte am 7. Januar beginnen. Allerdings wurde das Verfahren gegen die Mitarbeiter am 20. Dezember 2018 vorläufig eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen kam wegen eines Gutachtens der Verteidigung zu dem Schluss, dass keine Misshandlungen vorlagen. Es ist möglich, dass Prof. Nikos Logothetis in Zukunft wieder Tierversuche durchführen darf.

Lasche Strafen untergraben Tierschutzrecht
“Es ist schlicht ein Skandal, dass das Verfahren nach langwierigen Ermittlungen kurz vor Weihnachten eingestellt wurde. Wir fordern die Veröffentlichung des Gutachtens und die Wiederaufnahme des Verfahrens. Mit der Einstellung des Verfahrens reiht sich Tübingen in die Liste der Fälle, in denen Forscher nach schweren Tierschutzvergehen mit Auflagen oder Geldbußen davonkommen. Die meisten dürfen noch immer Tierversuche durchführen. Diese laschen Strafen bei schweren Tierschutzvergehen untergraben geltendes Tierschutzrecht. Das muss sich dringend ändern,” fordert Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin beim Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Gravierendes Vollzugsdefizit
Nach Ansicht des Verbandes belegt der Fall Tübingen ein gravierendes Vollzugsdefizit und ein Versagen der Strafverfolgung bei Tierschutzvergehen. Tübingen ist dabei kein Einzelfall. Weitere Beispiele sind die illegalen Tierversuche an der Universität Münster, die Tötung von 13.000 Mäusen am Leibniz-Institut für Alterforschung in Jena und die jahrelangen rechtswidrigen und besonders schmerzhaften Versuche an Mäusen und Schweinen am Franz-Groedel-Institut in Bad Nauheim.

4-Punkte-Plan: Tierschutzrecht überarbeiten und Vollzug gewährleisten
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat jüngst einen Plan vorgelegt, der detailliert aufzeigt, was passieren muss, damit Tiere zuverlässig geschützt werden. Zum einen müssen Bundes- und Landesregierungen optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter schaffen. Zudem müssen die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem geschlossen werden. Dazu gehört auch die Überarbeitung des Tierschutzrechts. Statt schwammigen Formulierungen und unbestimmten Rechtbegriffen, muss es konkret und gerichtsfest sein.

Online-Version der Pressemitteilung:

10. Januar 2019: Tübinger Affenversuche belegen Versagen des Rechtsstaats bei Tierschutzverstößen


Weitere Informationen:

4-Punkte-Plan:

4-Punkte-Plan: Tierschutz wirksam durchsetzen

Demonstration am Samstag, den 12.01.2019 in Tübingen:
www.facebook.com/events/185874…

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Kontakt:
Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin für tierversuchsfreie Methoden
Tel.: +49 (0) 3641-5549244, E-Mail: gerlach@tierrechte.de

Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

10. Januar 2019: Tübinger Affenversuche belegen Versagen des Rechtsstaats bei Tierschutzverstößen

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (10.01.2019; 08:00 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 10.01.2019
twitter.com/fellbeisser

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