Unabhängige  Tierschutz – Union Deutschlands
Allianz für Tierrechte – Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tier und Natur
Aktionsbündnis – „Jagdfreie Natur“ – zum Schutz von Natur und Umwelt
angeschlossen bundesweit tätige Tier- und  Naturschutzorganisationen und Einzelpersonen
deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für Tiere, Natur und Umwelt liegt.

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Thüringer Ministerium für Umwelt,
per E-Mail an: poststelle@tmuen.thueringen.de

Energie und Naturschutz
z.Hd. Frau Ministerin Anja Siegesmund
per Telefax an: (0361) 37 98 800
Beethovenstraße 3
00096   E r f u r t

Gotha, den 20.02.2016

Wie wichtig ist dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz dieser wirklich?

Sehr geehrte Frau Ministerin,

heute wenden wir uns nun schon bereits das dritte Mal an Sie – auf unsere beiden vorherigen Schreiben vom 04.09. und 18.09.2015 (siehe Anlagen) haben Sie leider nicht reagiert.

In unserem Schreiben vom 04.09.2015 haben wir uns Ihnen gegenüber vorgestellt.

Am 11.09.2015 rief uns zwar eine Frau Kerstin Laue an, konnte uns jedoch in keinster Weise auf unsere Bedenken, die wir an Sie herangetragen hatten, eine zufriedenstellende Antwort geben.

Diesbezüglich schickten wir deshalb am 18.09.2015 nochmals ein Schreiben an Sie, worauf aus Ihrem Haus leider überhaupt nicht reagiert wurde.

Das erst einmal zur Einstimmung, wie ernst das neue Ministerium für Umwelt und Naturschutz diese beiden Gebiete anscheinend wirklich nimmt.

Wie nachfolgender Pressemeldung. Mi zu entnehmen ist, machen Sie sich, verehrte Frau Ministerin, große Sorgen gerade um die Ackerschonstreifen, die sehr wichtig für ein Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten sind.

Diesbezüglich hätten Sie sich eigentlich ganz besonders unserer beiden Schreiben vom vorigen Jahr annehmen müssen – dabei ging es speziell darum die Ackerflächen und  diese Schonstreifen vor den schizophrenen  alljährlichen Vergiftungsaktionen zu schützen! Doch Sie reagierten leider nicht!

20.02.2016

Wir, so können Sie sicher sein, bemühen uns bereits seit über 10 Jahren darum, daß Äcker und deren schutzwürdige Randstreifen, nicht weiterhin den jährlichen Vergiftungsaktionen ausgesetzt sind!

Und was tut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz?

Wir hatten wirklich erwartet, daß wir von Ihrer Seite etwas Unterstützung erhalten!

Doch mit unseren Strafanzeigen gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Braunschweig sowie die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Jena standen wir bisher völlig allein da.

Da hat uns kein Ministerium – auch kein NABU oder BUND unterstützt!

Mittlerweile haben wir beim Justizministerium von NDS Beschwerde gegen thüringer und niedersächsische Staatsanwälte, ja die gesamte Judikative eingelegt, weil all diesen Leuten weder die Umwelt, die Natur noch Tier- und Pflanzenschutz interessiert!!!

Zur Information: Bei Mäusen gibt es in schöner Regelmäßigkeit Jahre, in denen die Population auf ganz natürliche Weise sprunghaft ansteigt und geradezu explodiert, was nicht nur bei Feldmäusen, sondern bei allen Tierarten passiert, die eine hohe Reproduktionsrate haben.

Daß gerade Feldmäuse sich so enorm vermehren, wird durch die Evolution bestimmt – haben doch gerade Feldmäuse die meisten natürlichen Freßfeinde, wenn der so „überaus intelligente“ Mensch diese am Leben lassen und nicht mit aller Intensität töten würde!

Allein deshalb ist es als Verbrechen zu werten, wenn auf der einen Seite Behörden, Ämter und Ministerien jährlich Vergiftungsaktionen befürworten, während auf der anderen Seite eben diese Behörden, Ämter und Ministerien das legale Töten der Mäusefeinde befürworten und fördern!

Was haben die von uns angezeigten Mitarbeiter der genannten Ämter eigentlich wirklich genehmigt?

Sie haben das breitflächige Ausbringen von den seit 2007 europaweit verbotenen hochtoxischen Giften auf Äckern sowie deren schutzwürdigen Rand- und Schonstreifen eiskalt und rücksichtslos vom 1. September bis 29.Dezember  2015 und 2016 verantwortungslos, ohne irgendwelche Rücksichtnah-me auf geschützte Tierarten oder Menschen, genau so genehmigt, wie all die Jahre davor!!!

Und die Masse der Mäuse ruft nicht nur der Mäuse natürliche Feinde auf den Plan, sondern die chemische Industrie, denn so wie die Mägen der Eulen nach entbehrungsreicher Zeit leer sind, sind die Lager der Giftproduzenten voll. Zusammen mit Pflanzenschutzämtern und Landwirtschaftskammern wird zum Einsatz toxischer Mittel direkt gedrängt, per Anzeige und per Post – kommerziell und amtlich beglaubigt.

So zum Beispiel zu Ratron-Pellets-F der Firma Frunol delicia GmbH.

Das Mittel enthält den Wirkstoff Chlorphacinon. Er hemmt sehr wirkungsvoll die Blutgerinnung im Organismus der Säugetiere. Das Mittel wirkt nicht selektiv auf Feld- und Erdmäuse. Es ist auch für andere Säugetiere (etwa den nach dem europäischen Artenschutzrecht streng geschützten Feldhamster) und Vögel toxisch.

Doch irgendwann in einem solchen  Mäusejahr  bricht die Mäusepopulation von Überbevölkerung gestreßt und von Krankheiten geschwächt auch wieder zusammen. So ist das bei Mäusen.

Im Jahresbericht 2004 der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft heißt es, in der Praxis käme es bei Mitteln mit diesem Wirkstoff immer wieder zu „Fehlanwendungen mit negativen Auswirkungen auf Nichtzielorganismen“. Nichtzielorganismen sind z. B. Greifvögel, Eulen und andere Körner – und mäusefressende Tierarten, die primär oder sekundär durch dieses hochtoxische Gift getötet werden!  Fehlanwendungen sind u. a. flächiges, nicht verdecktes Ausstreuen.

Das Mittel darf nur mit Feinstaubmaske und Schutzhandschuhen und nur verdeckt ausgebracht werden. Flächig gestreut werden darf es nur im Nichtkulturland.

Ausgerechnet im Nichtkulturland, also dort, wo wildlebende Tiere vor Wirtschaftsinteressen am ehesten sicher sein sollten!!!
Also genau dort, wo Sie, sehr verehrte Frau Ministerin meinen, daß Tiere und Pflanzen vor Nachstellungen des Menschen sicher sein sollten!!!

20.02.2016

Als wäre dies nicht schon schlimm genug, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nun den flächigen Einsatz auch dort erlaubt, wo er normalerweise verboten ist: auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Seit dem 04. September 2007dürfen 120 Tage lang auf Antrag mit Zustimmung des Pflanzenschutzdienstes 10 kg des Giftes auf den Hektar flächig verstreut werden.

Das Ausbringen dieses hochtoxischen Giftes ist zwar europaweit seit 2007 streng verboten, doch Umweltfrevler und Tierschänder finden immer wieder ein Schlupfloch solche Verbote zu umgehen! So wurden einfach „Notfallzulassungen“ genehmigt, die keiner ernsthaften Kontrolle standhielten!

Auch die Feldmauspopulation der Jahre 2014 und 2015 hätte ohne den Einsatz von Gift ein baldiges ganz natürliches Ende gefunden – ungefährlich für Hamster, Füchse, Störche, Greife, Eulen, freilaufende Hunde und Katzen und kostenfrei für Landwirte. Aber soviel wissenschaftliche Kenntnis darf man in Landwirtschafts- und Pflanzenschutzämtern nicht voraussetzen.

Allianzen mit der chemischen Industrie da schon eher.

Recherchen  bei Pflanzenschutzdiensten zeigen, daß die einschränkenden Anwendungsvorschriften nicht gewußt oder verschwiegen werden. Die Landwirte werden einsetzen, was sie kaufen – und da haben sie reichliche Auswahl, wenn man die Giftangebote im Internet betrachtet (!) – die Umsätze der Hersteller werden wachsen, die Mäuse sterben und mit ihnen, wer sie frißt.

Hier der Beweis, daß die toxischsten Gifte aller Art frei überall zu erwerben sind (siehe: www.ebay.de/itm/like/281476860…) (www.pflanzotheke.de/ratzia-koe… )

Und diesen Tier- und Umweltfrevel haben wir dem BVL , das endlich seinem Namen gerecht werden sollte – sowie der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Jena zu verdanken.

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann unter Beimengung hochtoxischer Gifte ganz einfach nicht gewährleistet werden!!!

Um langsam zum Schluß zu kommen, müssen wir leider auch jetzt wiederholt feststellen, daß die Judikative im sogenannten „Rechtsstaat BRD“, wie bereits seit mehreren Jahrzehnten unbelehrbar eine Ignoranz straftatbewehrter Vorgänge an den Tag legt, die im wahrsten Sinne des Wortes erschreckend ist! Verbrecher dürfen in der BRD bis zum Abwinken ihr verbrecherisches Treiben, unbehelligt von Justiz und Ordnungshütern, in der Gewißheit weiterführen, daß ihnen ehe nichts geschieht.

Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin Siegesmund legen wir ans Herz, mit dafür zu sorgen, daß bei der anstehenden Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes, keinesfalls weiterhin das Töten von Beutegreifern legitimiert werden darf!

Einer sachbezogenen diesbezüglichen Stellungnahme von Ihnen entgegensehend,

im Namen der Tierschutz-Union und aller Menschen,
denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union
Anlagen: unsere Schreiben vom 4. und 18.09.2015 an Sie

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