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Gotha, den 21.03.2016

AZ.: 221 Zs 125/16 – Ihr Schreiben vom 01.03.2016 – Ihre Arbeitsverweigerung!

Werte Frau Staatsanwältin,

als Staatanwältin sind Sie uns bereits aufgrund Ihrer Arbeitsverweigerung seit längerem bekannt.

Ein schlechtes Gewissen haben Sie deshalb sicher nicht, wenn Sie abends in den Spiegel blicken?

Daß die Verweigerung gegen Straftäter nicht vorzugehen, ein Verbrechen für Ihren Berufsstand, als Gesetzeshüter ist, hat man Ihnen anscheinend bei ihrer Ausbildung zur Staatsanwältin nicht gelehrt?

Darum ist es auch kein Wunder, daß Sie stets so reagieren, wie in dem Schreiben an uns vom 01.03.2016, tun Sie dies ja nicht erst seit heute und Ihre tollen Kollegen ebenso.

Wer auf Verbrechen nicht reagiert – das ist eine alte Jacke – muß sich auch nicht um Angelegenheiten kümmern, die zu bearbeiten lt. § 152 StPO zu den Pflichten eines Staatsanwaltes gehören!

Uns ist auch noch kein Staatsanwalt untergekommen, der wegen Faulheit belangt wurde – von wem denn auch, wo doch gerade in Justizkreisen eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Auch haben Sie ganz sicher noch nie die Probe aufs Exempel gemacht, einen Ihrer Kollegen – auch wenn nur aus Jux und Tollerei, also nur zum Spaß – wegen Rechtsbeugung oder Arbeitsverweigerung anzuzeigen? Ganz sicher nicht!

Dabei hätten Sie vielleicht, so ganz nebenbei, das unwahrscheinlich tolle Rechtssystem unseres sogenannten „Rechtsstaates“ kennenlernen dürfen!

Doch nein – Sie wollen das ja überhaupt nicht wissen, wie ebenfalls das, was Ihre Kollegen, die wir wegen des Verdachtes auf Verfassungs-Hochverrat angezeigt, für Verbrechen verübt haben.

Indem Sie – Ihr Schreiben vom 01.03.2016 belegt dies – allen Straftätern freies Geleit gewähren, obgleich diese dafür die volle Verantwortung tragen, daß ein wirklicher Lump aus Holland, weil er in seinem Land dazu keine Möglichkeit mehr hat, jetzt in Ostdeutschland, nicht nur Behördenangestellte, nein auch Politiker mit Bestechungsgeldern dazu gebracht hat, den Bau einer Schweinezuchtanlage zu genehmigen und wie bereits aus den Genehmigungsunterlagen zu erkennen, den vorsätzlichen Tod Tausender unschuldiger Tiere als Normalverschleiß miteinplante!

Wenn man sich ständig das immer wiederkehrende Geschwafel von Staatsanwälten anhören muß, daß auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nichts zu beanstanden sei und zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung verfolgbarer Straftaten, die gemäß § 152 Abs.2 StPO Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sind, nicht vorliegen, kommt einem bereits das große Kotzen, denn was diese gebetsmühlenartig immer wieder von sich geben, zeugt nicht gerade von Enthusiasmus im Tagesablauf dieser Gesetzeshüter!

Wenn Sie, Frau Staatsanwältin, schließlich noch von „Anlaß“  sprechen, muß sich jeder, der Straftaten anzeigt und miterleben muß, mit welchem Elan diese von Staatsanwälten behandelt und notfalls vielleicht bearbeitet werden, fragen, für was es in unserem sogenannten „Rechtsstaat“ überhaupt solche Beschäftigten gibt, sehen diese doch fast nie einen Anlaß zum Handeln, obgleich dies im überwiegendem Teil von Strafanzeigen bitter notwendig wäre!

„Wann“ oder sollte ich besser fragen „ob“ besteht aus der Sicht von Staatsanwälten überhaupt Anlaß, den Vorgang dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuzuleiten?

So wie wir das einschätzen – wohl NIE, weil die staatsanwaltschaftlichen „Gesetzeshüter“ zum Einen ja niemals Fehler machen und zum Anderen ja viel zu würdevoll sind, zuzugeben, daß sie durch ihre Judikative eine Gewalt ausüben und somit zweifelsfrei die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung versuchen zu ändern!

Denn sie begehen offensichtlich nicht nur „Rechtsbruch“, der in unserem „Rechtsstaat“ eh nicht verfolgt wird, da die deutsche Strafjustiz weder willens noch fähig ist, in eigener Sache gegen eigene Berufskollegen vorzugehen. Anzeigen oder jegliche Vorgehensweise wegen Rechtsbeugung sind somit bei der deutschen Justiz aussichts – und sinnlos!

Staatsanwälte sind auch völlig überflüssig und erfüllen lediglich in der Theorie eine Aufgabe – in der Praxis könnte man diese Anstellungsvariante jederzeit auslassen, dabei viele Steuergelder sparen.

Die Rolle der Staatsanwälte in unserem Land ist vielen Bürgern nicht klar.

99 Prozent aller deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaates. Ohne Ansehen der Person verfolgen die Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das ganze läuft unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“. Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.

So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 70 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche „Standards“ ausgebildet. Seit Jahren weisen Richter und Staatsanwälte auf explizit „kriminelles“, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von „oben“ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der „Rechtsstaat“ zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates – ganz urdeutscher Untertan – kehrt auf Weisung selbst schwerste Vergehen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Mißachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtstaat jedoch nicht einmal mehr im Ansatz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangsläufig auch zu schwersten Schäden im In – und Ausland.
Der Deutsche Richterbund hat recht: Mit „kriminellen“ Staatsanwälten ist kein Staat zu machen.
Und so wie das Hans-Joachim Selenz sieht, sehen wir das auch!

Im Namen der Tierschutz-Union und aller Menschen,

denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

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