(PresseBox) (Hamburg, 07.01.2015) – Eine Verschärfung von Tierschutznormen, die wirtschaftlich zu einem faktischen Berufsverbot führt, darf nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Parlamentsgesetz vorgenommen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem nunmehr schriftlich vorliegenden Urteil vom 4. Dezember 2014 (Az. 4 LB 24/12) entschieden und damit eine entsprechende Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für unwirksam erklärt …

PresseBox (Pressemitteilung) – 07.01.2015
www.pressebox.de/pressemitteil…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 07.01.2015
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein