(PresseBox) (Hamburg, 07.01.2015) – Eine Verschärfung von Tierschutznormen, die wirtschaftlich zu einem faktischen Berufsverbot führt, darf nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Parlamentsgesetz vorgenommen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem nunmehr schriftlich vorliegenden Urteil vom 4. Dezember 2014 (Az. 4 LB 24/12) entschieden und damit eine entsprechende Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für unwirksam erklärt …
PresseBox (Pressemitteilung) – 07.01.2015
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