Pressemitteilung … zum Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (AZ 20A488/15 und AZA530/15 zur Tötung von Eintagsküken vom 20. Mai 2016

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, dem 20.05.2016, in zweiter Instanz entschieden, dass das massenhafte Töten männlicher Küken, die zum Eierlegen nicht in der Lage sind, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, weil diese Küken für Brütereien bzw. Geflügelmast „wertlos“ sind!
Dass die männlichen Küken der sog. Legelinien sich nicht zur Mast eignen, weil sie nur wenig Fleisch ansetzen können, ist die Folge einer Tierzucht auf einseitige Höchstleistung für die industrielle Produktion. Der Wert der Tiere wird auf die Leistung eines ihrer Organe reduziert.
Gängige Praxis der Industrie ist es, die für sie „wertlosen“ männlichen Eintagsküken durch Schreddern oder Vergasen zu töten und zu entsorgen, eine in hohem Maße unethische Vorgehensweise!

Nun spricht auch ein Gericht diesen Küken (45 Millionen jedes Jahr allein in Deutschland) das Lebensrecht ab. Es urteilt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch höherwertig als der Tierschutz einzustufen und dass das an wirtschaftlichen Aspekten ausgerichtete Verfahren für die Brütereien als Erzeuger von Küken unvermeidbar sei.

Die Aufzucht der männlichen Küken stehe im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hoben die Richter hervor.

Mit diesem Urteil wird erstmalig völlig unverblümt von deutscher Justiz ein wirtschaftlicher Grund als ein im Sinne des Tierschutzgesetzes „vernünftiger Grund“ anerkannt. Hier offenbart sich eine erschreckende Sichtweise und eine ungeheuerliche Respektlosigkeit gegenüber der Kreatur! Anstatt den „erreichten Stand“ der einseitig auf Höchstleistung spezialisierten Hühnerzucht infrage zu stellen, wird das Töten der Küken als alternativlos anerkannt.

In Wirklichkeit steht diese Form der Hühnerzucht jedoch unzweifelhaft im Widerspruch zum gesetzlich verankerten Tierschutz. Sie ist beispielhaft für die Perversion und Unmoral ,moderner‘ landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung. Zugleich ist es abenteuerlich, dass eine diffuse ,Alternativlosigkeit‘ als juristische Urteilsbegründung ausreicht. Der Schritt, diese Begründung bei zukünftig anstehenden Entscheidungen anzuwenden wie z.B. bei unrentablen Kälbern oder überzähligen Ferkeln, wird damit leicht gemacht.

Natürlich gibt es Alternativen!
Sie sind jedoch für die Massenproduktion nicht gleichermaßen profitabel.
Profit vor Tierschutz, das betrifft in Deutschland mittlerweile alle industriell erzeugten tierischen Lebensmittel. Aber weder die Bevölkerung noch die Landwirtschaft braucht diese Produktionsbedingungen. Es ist nur eine Frage der Prioritäten, nach denen man lebt und wirtschaftet. Und dass die Prioritäten der Agrarindustrie, aber auch die Prioritäten unseres Lebensstils falsch sind, das kann man an unzähligen Parametern in der Umwelt ablesen, wenn man bereit ist, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. info@tfvl.de

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Übersandt von:

Dr. Claudia Preuß-Ueberschär (25.05.2016; 12:53 Uhr)
cpreussueberschaer@googlemail….

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 25.05.2016
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