VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Prozess um € 600.000 Verteidigungskosten des seinerzeit Hauptangeklagten VGT-Obmanns wird an die erste Instanz zurückverwiesen
Wien (OTS) – Der Tierschutzprozess ist nun bereits Geschichte, doch die Nachwehen beschäftigen noch immer die Gerichte. Um trotz seines kompletten Freispruchs wegen erwiesener Unschuld nicht auf seinen Euro 600.000 Verteidigungskosten sitzen zu bleiben, musste der ehemals Hauptangeklagte VGT-Obmann Martin Balluch die Republik Österreich auf dem Weg der Amtshaftung klagen …
APA OTS (Pressemitteilung) – 05.05.2015; 15:42 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 05.05.2015
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