VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

Prozess um € 600.000 Verteidigungskosten des seinerzeit Hauptangeklagten VGT-Obmanns wird an die erste Instanz zurückverwiesen

Wien (OTS) – Der Tierschutzprozess ist nun bereits Geschichte, doch die Nachwehen beschäftigen noch immer die Gerichte. Um trotz seines kompletten Freispruchs wegen erwiesener Unschuld nicht auf seinen Euro 600.000 Verteidigungskosten sitzen zu bleiben, musste der ehemals Hauptangeklagte VGT-Obmann Martin Balluch die Republik Österreich auf dem Weg der Amtshaftung klagen …

APA OTS (Pressemitteilung) – 05.05.2015; 15:42 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 05.05.2015
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein