Sehr geehrte Frau Patterson,

allerdings wäre es eine gesetzgeberische Fehlleistung, wenn bei einer Regelung zur Zurückdrängung invasiver (schädlicher) Arten innerhalb der EU die rechtliche Situation von Tieren in Zoos nicht beachtet und abgewogen worden wäre. Allerdings haben wir ja derartige Mängel in Gesetzgebungsverfahren immer wieder erlebt; so musste das Tierschutzgesetz nach der Verkündung 2013 ja auch umgehend zweimal berichtigt werden.

Die in der Bildzeitung und dem Kölner Stadtanzeiger angesprochene Problematik scheint mir aber nicht zu bestehen. Von der in Art. 7 Abs.1 b der VO enthaltene Regelung, dass invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung nicht gehalten werden dürfen, auch nicht in Haltung unter Verschluss kann in bestimmten Fällen nach Art. 8 abgesehen werden. Für die Ausnahmen muss die Bundesrepublik ein Genehmigungssystem erstellen. Dort können Einrichtungen die Gestattung der Ex-situ- Erhaltung an diesen Arten beantragen.
Nach Art. 3 der EU VO bezeichnet der Ausdruck “ex situ Erhaltung” die Erhaltung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume. Damit sind auch und gerade (mag man sie oder nicht) Zoos gemeint (vgl. auch Wikipedia).

Rein rechtlich also dürfte das Problem zu lösen sein. Ob es allerdings von Seiten unserer Regierung bisher ein von der EU gefordertes “Genehmigungssystem” gibt, weiß ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Jost Ort

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Dircksenstraße 47
10178 Berlin

Jost-Dietrich O r t
(Oberstaatsanwalt a.D.; Stellvertr. Vorsitzender)

—–

Am 23.01.2017 um 00:00 schrieb Martina Patterson:

Sehr geehrte Frau Ginzel,
sehr geehrter Herr Weichert,

fassungslos haben wir dem Artikel den makabren Schildbürgerstreich der EU entnommen:
www.ksta.de/panorama/muntjaks-…

Das darf doch wohl nicht wahr sein, dass bei der EU-Liste mit insgesamt 37 Tier- und Pflanzenarten, die „weder gehalten, verkauft noch gezüchtet“ werden dürfen, eine Ausnahmeregelung für Zoos schlicht vergessen wurde?!

Die unschuldigen Tiere sind Ihrer Fürsorge anvertraut, bitte lassen Sie dieses sinnlose Abschlachten nicht zu!!
Sie können Protest beim Europäischen Bürgerbeauftragten über diese unvollständige EU-Liste einreichen:

www.ombudsman.europa.eu/home/d…

Wir bitten Sie inständig, für “Ihre” Muntjaks alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina & Shawn Patterson

———-

Jost Ort (23.01.2017; 20:05 Uhr)
j.ort@djgt.de

Siehe auch:

Leipziger Zoo: Muntjaks bleiben vorerst am Leben – Rechtslage unklar
www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Mun…

Leipzig – Kleinhirsche müssen nicht geschlachtet werden: Zoo will jetzt über Schicksal entscheiden
www.focus.de/regional/leipzig/…

Verwirrung um EU-Verordnung: Leipziger Zoo stoppt Pläne für Muntjak-Schlachtung

Verwirrung um EU-Verordnung: Leipziger Zoo stoppt Pläne für Muntjak-Schlachtung

„Makabrer Schildbürgerstreich der EU“?

„Makabrer Schildbürgerstreich der EU“?

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 24.01.2017
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein