Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Bejagung ihres Grund und Boden
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Urteilsbegründung nun vorliegt, wird Ihnen nachfolgende Pressemitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Die beiden Urteile der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg liegen in der Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Storr
Rechtsanwalt
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- Pressemitteilung -
Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Stehen Jäger über der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Medienberichten zu Folge sind drei der fünf Richter Jäger. Einer der ehrenamtlichen Richter, Andreas Oestemer, ist zudem prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes. Der Präsident des Bayerischen Landesjagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, hatte sich mehrfach öffentlich gegen die Gewissensentscheidungen der Kläger ausgesprochen.
Die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg stützt sich in ihrer Urteilsbegründung im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2006, der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.07.2007 zum luxemburgischen Jagdrecht schon längst überholt ist. Zum anderen begründet das Verwaltungsgericht sein Urteil damit, dass die „Erfolge der deutschen Klima- und Umweltpolitik“ durch den Austritt von zwei unfreiwilligen Jagdgenossen mit nur einem Hektar Land (!) insgesamt „massiv beeinträchtigt“ würden.
Urteil: „Im Namen des Volkes“ – oder im Namen der Jäger?
Ein Urteil im Namen des Volkes, sollte man meinen, wären da nicht mindestens drei der fünf Richter Jäger gewesen - und der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, zudem prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes. Dieser Verband hat die beiden Verfahren scharf beobachtet und zum Anlass genommen, mit verstärkter Lobbyarbeit für den Erhalt des „Reviersystems“ zu kämpfen. So erklärte Jagdpräsident Jürgen Vocke sofort nach Bekanntgabe des Urteils: „Wir sind froh, dass unser bewährtes Reviersystem eine so deutliche Bestätigung erfahren hat“.
Furcht der Jäger vor den Tierschützern
Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Dominik Storr, ist der Auffassung, dass es sich bei der vorliegenden Entscheidung nicht um ein Urteil im Namen des Volkes, sondern um ein Urteil im Namen der Jägerschaft gehandelt hat. Die Furcht der Jäger vor den Tierschützern geht aus dem Urteil deutlich hervor. Dass die Richter in ihrer Urteilsbegründung das von der Jägerlobby frei erfundene Argument, „Jagd sei Klimaschutz“, blind übernehmen und sogar über die Europäische Menschenrechtskonvention stellen, zeigt, wie befangen die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg war. Natürlich sind die Richter - in diesem Fall sollte man besser von Jägern sprechen – der Antwort schuldig geblieben, inwiefern die Austritte zweier Jagdgenossen mit nur einem Hektar Land (!) insgesamt das Weltklima massiv beeinträchtigen können.
Nach diesem Justizskandal in Würzburg ist zu erwarten, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Urteile schon allein wegen Verstoßes gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens und wegen des nicht erfüllten Anspruchs der Kläger auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter aufheben wird.
In dieser Angelegenheit spielt im Übrigen auch der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg, Dr. Klaus Schiffczyk, eine unrühmliche Rolle. Als Präsident des Verwaltungsgerichts hätte er darauf hinwirken können, dass sich die Richter Ansgar Schäfer, Elmar Gehrsitz und Andreas Oestemer wegen ihrer Zugehörigkeit zu der Gruppe der Jäger selbst für befangen erklären. Immerhin hatten die Kläger bereits zu Beginn der Verfahren in einem an Dr. Klaus Schiffczyk gerichteten Schreiben gerügt, wie es denn sein könne, dass Jäger über eine grundlegende Frage des Jagdrechts selbst entscheiden dürfen.
Neustadt, den 27.11.2008
Dominik Storr
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dominik Storr
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Maßgeblich berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE)
Diese Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
—– Original Message —–
From: Rechtsanwalt Storr storr@buergeranwalt.com
To: anwalt-storr@gmx.de
Sent: Thursday, November 27, 2008 12:46 PM
Subject: Prozesse gegen Zwangsbejagung - stehen Jäger über der Europäischen Menschenrechtskonvention?
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Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (27.11.2008; 17:03 Uhr)
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