PETA unterliegt gegen Circus Krone 

Äußerung, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”, ist zulässig.

München/Hamburg (ots) – Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 zugestellten Urteil (Az.: 324 O 355/11) hat das Landgericht Hamburg betont, dass die in einer Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”, eine zulässige Meinungsäußerung ist …

Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Rechtsanwalt
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

news aktuell (Pressemitteilung) – 19.01.2012; 08:58 Uhr

www.presseportal.de/pm/103663/…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 19.01.2012

  Artikel drucken   Artikel weiterleiten   gelesen: 190 · heute: 2 · zuletzt: 20.05.2012

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 19.Januar, 2012 geschrieben und ist unter Panorama, Presseartikel, Pressemitteilung eingestellt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar, oder einen Trackback hinterlassen.

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar hinterlassen zu können.