Äußerung, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”, ist zulässig.
München/Hamburg (ots) – Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 zugestellten Urteil (Az.: 324 O 355/11) hat das Landgericht Hamburg betont, dass die in einer Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”, eine zulässige Meinungsäußerung ist …
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Dr. Walter Scheuerl
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news aktuell (Pressemitteilung) – 19.01.2012; 08:58 Uhr
www.presseportal.de/pm/103663/…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 19.01.2012
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