Tierschutz-Suchmaschine:

ND vom 22.07.08: “Das Fleisch gequälter Tiere ist niemals koscher” 

—> Link

An Redaktion
Neues Deutschland
Berlin – per Fax: 030 / 2978 16 00 und E-Mail: redaktion@nd-online.de

´Neues Deutschland´ vom 22.Juli 2008 “Das Fleisch gequälter Tiere ist niemals koscher”, Bericht / Interview Hanna Rheinz von Ingolf Bossenz

Sehr geehrter Herr Götze, sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie besten Dank, dass auch Sie dieses Tierschutz-Thema aufgegriffen haben. Unsere Vereinigung befaßt sich seit Jahren auch mit der Problematik des betäubungslosen Schächtens von Tieren.

Nachfolgend so eine Stellungnahme dazu – mit der Bitte um Veröffentlichung im Namen unserer Organisation, oder mir als Privatperson im Rahmen eines Leserbriefes:

Zur Zeit der Schriftlegung von Thora und Koran war es üblich, Tiere mit einem Knüppel zu erschlagen, ihnen die Kehle zu durchbeißen, oder gar Fleischfetzen aus dem lebenden Tier zu schneiden.

Die einst so als vorbildlich anzusehenden Schlacht-Schächt-Vorschriften, der mosaischen Religionsvorgabe “auf beste Art und Weise” durch Schächtschnitt “schonend” zu schlachten, müssen heute aber als anachronistisch bewertet werden, analog auch in anderen Bereichen Fortschritte als absolut religionskonform und legitim von den Religionsvertretern akzeptiert werden.

Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren heute, ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz auch nicht explizit verboten.

Nicht umsonst lehnten bereits 1905 (!) 585 Schlachthausdirektoren (siehe ´Deutscher Tierfreund´ Jahrgang X, Heft 1 vom 1. Jan. 1906) unisono betäubungsloses Schächten mit sehr deutlichen Formulierungen ab – und nicht umsonst wird in allen Kulturen und Nationen, die die finanziellen und technischen Möglichkeiten besitzen, ausschließlich unter Betäubung geschlachtet.

Niemand will den hier betroffenen Gläubigen ihre Schächtrituale (Gebete, Positionierung des Tieres, Schächtschnitt) streitig machen – nur bitte unter vorheriger Betäubung.

Eine heute mögliche qualmindernde In-Ohnmacht-Versetzung der Tiere durch (reversiblen) Elektroschock kann auch nicht mit einem Verbot belegt sein, da zur Zeit der Schriftlegung von Thora und Talmud – und Koran – diese Möglichkeit nicht einmal existent war.

Tierquälerei ist im Judentum verboten und Achtung der Tierwürde und Tierschutz sind Bestandteile jüdischer Ethik. Diesen hehren Anspruch gilt es – den heutigen Gegebenheiten angepasst – beim Schächten endlich auch umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dittmann/22.07.2008

Anlage: “Bundespolitiker verhindern Fortschritt” beim Schächten” (FfT Juni 2008)

Ulrich Dittmann
Post 1169
D-67284 Kirchheimbolanden
Fon: 06361/3375 – Fax: 06361/915014
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de und http://schaechten-apg.org

Freiheit für Tiere 3/2008 55

Von Ulrich Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.

Betäubungsloses Schächten, archaisches Kehledurchschneiden der Schlachttiere, ist zweifellos als grauenhafte, vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht ausdrücklich verboten.

Der Bundesrat hatte so im Sommer 2007 mit überwältigender Mehrheit eine moderate, ausgewogene Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, um unnötiges Leiden beim Schächten von Tieren
einzudämmen und den Veterinären vor Ort mehr Rechtssicherheit zu geben.
Doch bei den jetzigen Beratungen torpediert die Bundesregierung diese Gesetzesinitiative. Neben FDP und Linke entpuppt sich als Hauptbedenkenträger leider ausgerechnet der Tierschutzbeauftragte (!) der SPD, Tierarzt Dr. Wilhelm Priesmeier, der – ohne Notwendigkeit – durch Einbringen der nebulösen Begrifflichkeit “verfassungsrechtliche Bedenken” angestrengt versucht, die Umsetzung dieser Gesetzesinitiative im Bundestag zu verhindern.

“Die SPD ist und bleibt eine Tierschutzpartei”, so die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert in einer Bundestagsrede am 15.02.2008.
Ernsthaften Tierschützern klingt dies wie blanker Hohn in den Ohren!
Kein Wunder, wenn immer mehr Bürger solch heuchlerische Sprechblasen der Bundestagsabgeordneten angesichts ihrem tatsächlichen politischen Handeln als Täuschung und üble Volksverdummung ansehen. Wer die Volksvertreter mit ernsthaften Tierschutzanliegen anschreibt, wird mit wohlformulierten Besänftigungsschreiben abgespeist, mit dem Tenor, man “bemühe sich um mehr Tierschutz” – in den entscheidenden Beratungen im Bundestag wird aber genau das Gegenteil praktiziert! Entsprechende entlarvende Protokolle liegen dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. vor.

An dieser Stelle muss deutlich festgehalten werden: Es handelt sich bei der Änderung des Tierschutzgesetzes in Sachen Schächten nicht um den Vorstoß eines kleinen Tierschutzvereins aus Klekkersdorf, sondern um eine Bundesratsinitiative – und in diesem Gremium sitzen keinesfalls juristischen Laien und Dummköpfe, wie es die SPD nunmehr indirekt der Länderkammer unterstellen möchte.

Weiterhin bestätigen Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler den Gesetzesänderungsantrag der Länder ausdrücklich als absolut verfassungskonform! Und nicht umsonst unterstützen der
CDU/CSU-Tierschutzbeauftragte Dr. Dieter Jahr, Undine Kurth von den Bündnis90/Die Grünen, wie auch die Bundestierärztekammer mit großem Engagement diese Gesetzesinitiative.

Es wird hier keine Ruhe geben. Tierschutz, der das Grauen des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz.
Bundespolitiker verhindern Fortschritt beim Schächten

Informationen: Arbeitskreis für humanen Tierschutz
Linnenstr. 5a · 97723 Frankenbrunn
Tel.: 09736/757344 · www.arbeitskreis-tierschutz.de

Laut Umfragen sind 79% (!) der Bevölkerung gegen die entsetzliche Tierquälerei des betäubungslosen Schächt-Schlachtens per “Sondergenehmigung”.
Eine Praktik, Tiere unbetäubt abzumetzeln, steht konträr dem als Staatsziel in der Verfassung verankerten Tierschutz entgegen.
Schreiben auch Sie an unsere “Volksvertreter”. Teilen Sie ihnen unmissverständlich mit, wie sie Politiker bewerten, die ihre schützende Hand über die anachronistische entsetzliche Tierschinderei “betäubungsloses Schächten” halten.

———-

Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (22.07.2008; 12:16 Uhr)
ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de

  Artikel drucken   Artikel weiterleiten   gelesen: 886 · heute: 2 · zuletzt: 08.09.2010

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 22.Juli, 2008 geschrieben und ist unter Ext. Newsletter eingestellt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar, oder einen Trackback hinterlassen.

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar hinterlassen zu können.