Nach Tod seines Mitbewohners – Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar 

Gfa_mbh_eingangARGE weigert sich die Kosten der Unterkunft für eine Übergangszeit zu zahlen und verweist auf das Obdachlosenheim
Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der ARGE Rhein-Sieg menschenverachtenden Umgang in Zusammenhang mit einem Freitod des Hartz IV-Beziehers H.G und dem verbleibenden Mitbewohner Achim. H.

Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar (pr-sozial)

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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 15.August, 2008 geschrieben und ist unter Blog, Soziales eingestellt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar, oder einen Trackback hinterlassen.

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