Hessisches Sozialgericht: Hartz-IV verstößt gegen Grundgesetz 

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Darmstadt. Die Hartz IV-Regelleistungen decken laut einem Urteil nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest (Az.: L 6 AS 336/07).

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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 29.Oktober, 2008 geschrieben und ist unter Panorama, Soziales eingestellt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar, oder einen Trackback hinterlassen.

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