Strafanzeige gegen Verantwortliche am MPI – Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei eine Pressemitteilung der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz vertreten durch den Vorsitzenden Dr. Eisenhart von Loeper.

Weitere Infos finden Sie auf www.erna-graff-stiftung.de

PRESSEMITTEILUNG

Vorstoß von Experten zu Tübinger Affenexperimenten

Experimentatoren wegen Tierquälerei anklagen, Regierungspräsidium mitverantwortlich

Die Empörung über die qualvollen Affenexperimente am Tübinger Max-Planck-Institut (MPI) für Biologische Kybernetik, die ein Fernsehfilm von RTL-Stern-TV schon vor einigen Monaten ausgelöst hatte, gewinnt jetzt rechtlichen Nachdruck. Mit rechtswissenschaftlich vielfach abgesicherter Begründung fordert Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, langjährig ausgewiesener Experte des Tierschutzrechts und erfolgreicher Initiator seines Verfassungsranges, das Eingreifen der Staatsanwaltschaft Tübingen. Sie solle gegen die Experimentatoren Anklage wegen Tierquälerei und Tiertötung erheben, weil die Tatverdächtigen den Genehmigungsumfang krass überschritten und sich dadurch als unzuverlässig erwiesen hätten. Außerdem seien die auch von der Landestierschutzbeauftragten Cornelie Jäger eingestandenen „sehr hohen Belastungen“ der Affen mit wiederkehrend stundenlanger Fixation im Primatenstuhl nach dem Tierschutzgesetz unzulässig, nämlich ethisch nicht vertretbar, menschenunwürdig und wissenschaftlich unsinnig. Wenn die Affen Angst, Stress, Panik und schweres Leid erleben müssten, entwerte sich die angewandte Tierversuchsmethode selbst zur nicht hinnehmbaren Straftat. Die Strafanzeige hat von Loeper für die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, für die von ihm selbst geleitete Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in Berlin und für die Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg erstattet.

Parallel zu diesem Vorstoß hat sich von Loeper letzte Woche an das Regierungspräsidium Tübingen gewandt und auch als Kommentator des Tierschutzgesetzes den sofortigen Widerruf des Genehmigungsbescheids der strittigen Affenexperimente eingefordert. Die Genehmigung der Tierqualen zu Lasten unserer nächsten biologischen Verwandten sei „tief beschämend“ und habe gesetzmäßig spätestens seit der Aufnahme des Tierschutzes im Grundgesetz im Jahre 2002 nicht mehr erteilt werden dürfen. So sei man 2007 auch in Berlin verfahren. Wenn sich die Tübinger Behörde aber der eigenmächtigen Ignoranz der Experimentatoren des MPI stillschweigend unterwerfe und die eigene Garantenstellung für den Tierschutz versäume, laufe sie Gefahr, sich als mittelbarer Täter mitverantwortlich zu machen.

Eisenhart von Loeper hat vor über 20 Jahren den damaligen Berliner Gesundheitssenator Dr.Michael Luther, CDU, einen entfernten Nachfahren des Reformators Martin Luther vor Gericht vertreten, weil er die gleichartigen Affenexperimente damals bereits als ethisch nicht gerechtfertigt ablehnte. Das beruhte zentral darauf, dass das Grundgesetz als höchste Rangordnung die Wissenschaftsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet, aber keinen Platz für Tiere kannte. Wegen seiner nachhaltigen Bemühungen von 1990 bis 2002 für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (siehe auch den Beitrag „Tierschutz ins Grundgesetz“ in Zeitschrift für Rechtspolitik 1996, Seite 143-149) wurde von Loeper vor 10 Jahren mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Er will mit dem jetzigen Vorstoß dafür einstehen, dass sich der im Grundgesetz errungene ethische Wandel zu Gunsten der auf uns angewiesenen Tiere endlich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wiederfindet.

Dr. Eisenhart von Loeper, Nagold, e.vonloeper@t-online.de, Tel. 07452-4995, mobil 0174-5912495

Mit freundlichen Grüßen,

Hendrik Zühlke
Referent für Tierschutz

Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
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Hendrik Zühlke (14.01.2015; 11:03 Uhr)
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Siehe auch:

Anzeigen wegen Affen-Versuchen in Tübingen
www.swp.de/ulm/nachrichten/sue…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 14.01.2015
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