Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Jan Peifer
Geschrieben von: PR-Gateway

Voraussichtlich werden am 09. September 2015 die für den Tierschutz zuständigen Staatssekretäre ein weiteres Mal über die Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung diskutieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12. Oktober 2010 die Kleingruppenhaltung für Legehennen für verfassungswidrig erklärt, da die Tierschutzkommission nicht angehört wurde. Damals wurde eine Neuregelung der Verordnung bis zum 31. März 2012 gefordert, die jedoch nicht zustande kam. Seitdem besteht eine rechtliche Regelungslücke, weswegen es keine konkreten Vorgaben und Anforderungen zur Haltung von Legehennen gibt …

inar.de (Pressemitteilung) – 02.09.2015

Deutsches Tierschutzbüro: Kleingruppenhaltung von Legehennen ist verfassungswidrig!

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 02.09.2015
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