Boykottaufruf gerichtlich verboten – Deutsches Tierschutzbüro wird das Bundesverfassungsgericht anrufen – Tierschützer wollen weiter für Meinungsfreiheit kämpfen

Oldenburg, den 28.01.2014 – Heute hat das Oberlandesgericht Oldenburg einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. gegen das Deutsche Tierschutzbüro e.V. in zweiter Instanz stattgegeben. Dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. wird untersagt, die Volksbank Melle im Rahmen eines gestaffelten Boykotts zur Kündigung des Kontos des Pelztierzüchterverbandes aufzufordern. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Heute erging das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Rechtsstreit des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. gegen das Deutsche Tierschutzbüro e.V. Das Gericht hat damit im zweiten Anlauf dem Antrag des Zentralverbands der Deutschen Pelztierzüchter auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. untersagt die Volksbank Melle weiterhin im Rahmen eines gestaffelten Boykotts öffentlich zur Kündigung des Kontos des Pelztierzüchterverbandes aufzufordern. In erster Instanz hatte das Landgericht Osnabrück den Antrag noch mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anbetracht der Tatsache Vorrang vor den Interessen der Pelztierzüchter habe, dass im Vordergrund von deren Kampagne das öffentliche Anliegen des Tierschutzes stehe.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte im letzten Jahr die Volksbank Melle öffentlich dazu aufgefordert, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter das Konto zu kündigen und angekündigt, die Kunden der Bank öffentlich über deren Verhalten zu informieren, sollte diese ihr Verhältnis zu dem Verband nicht überdenken. Eine genossenschaftliche Bank, die mit Werten wie Verantwortung und Respekt werbe, dürfe kein Geschäft mit Tierquälern machen, so der Appell der Tierschützer.

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. kämpft seit Jahren gegen die tierquälerischen Zustände auf Deutschen Pelztierfarmen. Nach einer Änderung der Tierschutzvorschriften für die Haltung von Nerzen, haben in Deutschland etwa zwei Drittel aller Farmen geschlossen. Rund 10 Farmen sind jedoch nach wie vor in Betrieb. Nach Recherchen des Deutschen Tierschutzbüro e.V. ignorieren fast alle die neuen Haltungsvorgaben. Mit Klagen versuchen sie deren Umsetzung seit zwei Jahren zu verhindern.

„Das hat zur Folge, dass entgegen geltenden Rechts in Deutschland noch immer zehntausende Nerze in winzigen, kahlen Drahtgitterkäfigen ein erbärmliches Dasein fristen müssen“, erklärt Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüro e.V., „Die Folgen dieser tierquälerischen Haltung sind massive Verhaltensstörungen, wie Bewegungsstereotypien oder Kannibalismus. Viele Tiere überleben unter diesen Bedingungen noch nicht einmal ein halbes Jahr.“
Die Überlebenden werden nach nur wenigen Lebensmonaten getötet und gehäutet. Die so genannte „Ernte“ ist eine grausame Prozedur. „Die Nerze werden brutal aus den Käfigen gerissen und in eine mobile Gaskammer geworfen“, berichtet Stefan Klippstein, der dies im letzten Jahr selbst beobachtet hat. Rund zwei Minuten dauert es, bis die Tiere darin das Bewusstsein verlieren, vier Minuten bis sie sterben. „Die Tiere geraten in Panik, leiden an Atemnot und schreien in Todesangst“, so Klippstein, „diese Schreie werde ich nie vergessen.“

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbüro e.V. ist ein solcher Umgang mit Tieren, in einem Land, dass den Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert hat, nicht hinnehmbar. „Daher sehen wir es als unser Pflicht an, nicht nur öffentlich auf diese Tierquälerei aufmerksam zu machen, sondern auch diejenigen, die daran mitverdienen, wie die Volksbank Melle, auf ihre moralische Verantwortung hinzuweisen“, so Klippstein.

Das Deutsche Tierschutzbüro wertet das heutige Urteil als Skandal. „Unser Recht auf freie Meinungsäußerung wird eingeschränkt und unserer Tierschutzarbeit damit massiv behindert“, so Klippstein. Das Tierschutzbüro wird das Hauptsachverfahren einleiten und anschließend das Bundesverfassungsgericht um Revidierung der Auffassung der Oldenburger Richter ersuchen, sollten diese ihre Entscheidung nicht selbst korrigieren. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte gestaffelte Boykottaufrufe in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 08.10.2007 (1 BvR 292/02) noch für zulässig erklärt, wenn im Vordergrund des Boykottaufrufs kein wirtschaftliches Interesse steht, sondern das Ziel des Aufrufenden, seine Kritik öffentlich zu machen.

“Bemerkenswert” findet daher auch Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei HÖCKER die Entscheidung der Oldenburger Richter. “Während das Landgericht Osnabrück noch begrüßenswert detailliert und zutreffend zwischen den Interessen der Beteiligten abgewogen hatte, lässt sich der Senat ggf. maßgeblich von der verfehlten Sorge der Pelztierzüchter beeindrucken, bei keiner Bank der Welt mehr ein Konto eröffnen zu können, wenn die Volksbank Melle dieses einmal gekündigt habe.” Der erfahrene Medienjurist, der die Tierschützer in mehreren Verfahren vertritt, sieht es aber nicht völlig ohne Humor: “So etwas kann halt passieren, wenn Gerichte in eher ländlich geprägten Gegenden über äußerungsrechtliche Sachverhalte entscheiden. Gerichte abseits der großen Verlagsstandorte haben meist wenig Gelegenheit, die wünschenswerte Expertise in diesem komplizierten Rechtsbereich aufzubauen. Die Fachsenate in Köln, Hamburg oder Berlin hätten daher wohl anders befunden.”

1 Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.01.2013 zum Aktenzeichen 13 U 111/13
2 Urteil des Landgericht Osnabrück vom 29.11.2013 zum Aktenzeichen 12 O 2638/13

Weitere Informationen: Stefan Klippstein, Pressesprecher “Deutsches Tierschutzbüro e.V.”, Tel.: 0221-20463862, Mobil: 0176-84720965 (Stefan.klippstein@tierschutzbu…).

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter: www.tierschutzbuero.de

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
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Tel.: 0221-20463862 (Bürozeiten: Mo.– Fr. 08.00 bis 18.00 Uhr)

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Deutsches Tierschutzbüro e.V. (28.01.2014; 12:42 Uhr)
Jan.Peifer@tierschutzbuero.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 28.01.2014
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