Und tschüs, Islam? Bundestagsgutachten bestätigt: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich

“Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes erlaubt im Kern auch die Einschränkung der Religionsausübung, wenn ihre Folgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dafür müsste das Grundgesetz geändert und die Religionsausübung, also Art. 4 Abs. 2 GG, in die Verwirkungsregelung des Art. 18 Grundgesetz aufgenommen werden.
Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD), zugleich Vorsitzender der Thüringer Landesgruppe, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt…”

Demnach wäre auch auch die nach hier eingeschleppte Sitte des betäubungslosen Schächtens von Tieren nicht (mehr) statthaft. Diese nach hier importierte archaische Schlachtart ist religionswissenschaftlich nicht begründbar und weder mit dem Begriff “Religion”, noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren – sondern leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft und desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger.

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Ulrich Dittmann (23.11.2017; 18:36 Uhr)
ulrich.dittmann@web.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 23.11.2017
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