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Antwort und Antrag der SPD-Schleiden zum Fütterungsverbot 

Yahoo NewsSehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

nachfolgend senden wir Ihnen die Antwort sowie den Antrag der SPD-Fraktion Schleiden zum Fütterungsverbot frei lebender Katzen.

Wir bitten um Beachtung und redaktionelle Eigenverwendung.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Tierschutz-Grüßen,

Gerd und Trudi Straeten

Tierversuchsgegner Pulheim e.V.
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
Ordensstr. 22
D – 50129 Bergheim-Auenheim
Redakteurin TIER-INFO: Trudi Straeten
Vorsitzender: Gerd Straeten
sowie Mitglied im Internet(z)werk für Tiere/ IfT Deutschland
Mail-Adresse: Tierinfo@gmx.de
HP: www.tierversuchsgegner-pulheim…
www.ift-onlinezentrale.de ,
www.tvg-pulheim.de , www.tigerschutz.de

—– Original Message —–
From: Wolfgang Heller
To: Tier-Info
Sent: Tuesday, June 16, 2009 9:32 AM
Subject: Re: Geplantes Fütterungsverbot frei lebender Katzen

Sehr geehrte Familie Straeten,

mein Name ist Wolfgang Heller und ich melde mich als Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Stadt Schleiden, Bürgermeisterkandidat der SPD in Schleiden sowie als Tier- und ausgesprochener Katzenfreund bei Ihnen und darf für die verspätete Rückmeldung aufgrund der Vielzahl der eingegangen mails, die ich alle gerne beantworten möchte, um Entschuldigung bitten.

Ein Fütterungsverbot für frei lebende Hauskatzen ist angesichts des Respekts vor dem Leben nicht akzeptabel und als Mittel zur Eingrenzung entsprechender Populationen untauglich. Tierschutz hingegen ist eine wichtige kommunale Aufgabe, die jede Stadt und Gemeinde in Zusammenarbeit mit versierten Tierschutzvereinen wahrnehmen sollte.

Im Namen meiner Fraktion habe ich daher beantragt, in der nächsten Ratssitzung das Fütterungsverbot für Katzen (und Tauben) aufzuheben. Den Bürgermeister forderte ich auf, bis dahin Verstöße gegen das Verbot jedenfalls nicht zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Heller

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SchleidenSPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Schleiden

SPD-Fraktion – Blankenheimer Str. 2-4 – 53937 Schleiden
An den
Herrn Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2-4

53937 Schleiden

Schleiden, den 12. Juni 2009

Wildlebende Katzen im Stadtgebiet Schleiden/Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Schleiden

Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. September 2009 und des Stadtrates am 10. September 2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Schleiden beantragt,

1. das Thema “wildlebende Katzen in Schleiden, Änderung § 5 Absatz 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Schleiden” auf die Tagesordnungen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. September 2009 sowie des Rates der Stadt Schleiden am 10. September 2009 zu setzen,
2. § 5 Absatz 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Schleiden durch Streichung des Textes “wildlebende Katzen und Tauben dürfen nicht gefüttert werden” mit entsprechendem Ratsbeschluss ersatzlos
aufzuheben,
3. darzulegen, wie der aktuell beauftragte Tierschutzverein mit frei lebenden Katzen auch im Stadtgebiet Schleiden umgeht bzw. wie es der TSV Kall-Schleiden-Gemünd e.V. handhabt(e).

Begründung:

Der oben zitierte Passus der betreffenden ordnungsbehördlichen Verordnung führt zu Qualen der betroffenen wildlebenden Katzen und bringt jeden Tierfreund, der sich den frei lebenden Katzen annimmt, in Konflikt mit dem Gesetz und seinem Gewissen. Eine dem Respekt vor dem Leben sowie einer verantwortungsvollen Vorgehensweise gegenüber den wild lebenden Hauskatzen verpflichtete Tierschutzarbeit wird mit der o.g. Satzung vereitelt.

Auch unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermag ein Fütterungsverbot eine wirksame und ethisch vertretbare Abhilfe bei dem Problem der frei lebenden (verwilderten) Hauskatzen nicht zu schaffen. Die betroffenen Katzen werden nicht im Stande sein, sich und ihren Nachwuchs dauerhaft z.B. durch Mäusefang selbst zu ernähren. Die betroffenen Tiere, die nicht länger an betreuten Futterstellen versorgt werden dürfen, werden sich auf weitere Teile des Stadtgebietes verteilen und vermehrt auch auf privaten Grundstücken nach Futter suchen. Ein großer Teil dieser Katzen wird v.a. im Winter einen elenden Tod sterben.
Die betroffenen Tiere ihrem Schicksal zu überlassen und verhungern zu lassen, ist kein verantwortungsvoller und ethisch vertretbarer Umgang mit dem Problem frei lebender Katzen.

Wild lebende Katzen sind ohnehin schon von Hunger geplagt und leiden oftmals unter verschiedenen Krankheiten.

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. empfiehlt als Ausweg aus diesem Katzenelend, frei lebende Katzen durch versierte Tierschutzorganisationen einzufangen, einem Tierarzt vorzustellen, zu kastrieren und dann wieder an betreuten und kontrollierten Futterstellen in den gewohnten Lebensraum zu entlassen. Damit wird zum einen eine wirksame Geburtenkontrolle gewährleistet, die dauerhaft zu einem Rückgang der Zahl verwilderter Hauskatzen führen kann. Zum anderen ist sichergestellt, dass die betroffenen Tiere nicht qualvoll verhungern müssen oder insbesondere ältere und bereits längere Zeit frei lebende Katzen unsinnigen Versuchen ausgesetzt werden, in einem Tierheim eingesperrt oder in eine häusliche Gemeinschaft vermittelt zu werden. Nur sehr junge frei lebende Katzen können in aller Regel laut der Aussagen des Tierschutzbundes noch sinnvoll in eine Familie vermittelt werden, da sie sich noch an die häusliche Gemeinschaft mit Menschen gewöhnen
können.

Es ist eine kommunale Verantwortung, dass mit frei lebenden Katzen nach den o.g. Kriterien des Deutschen Tierschutzbundes verfahren wird und es v.a. den versierten Tierschutzorganisationen und den darin tätigen Tierfreunden nicht unmöglich gemacht wird, ethisch verantwortungsvoll zu handeln. Das Fütterungsverbot steht dem in eklatanter Weise entgegen.

Kommunale Verantwortung ist es allerdings auch, dass verantwortungsvoller Tierschutz durch einen sachkundigen, zuverlässigen, mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten und nach den o.g. Kriterien handelnden Tierschutzverein kontinuierlich in Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde durchgeführt werden kann. Daher hat auch die Stadt Schleiden mit einer Tierschutzorganisation zusammen zu arbeiten, die dies alles gewährt, auch wenn es nicht zum “Nulltarif” zu haben ist.

Abschließend regt die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Schleiden an, bis zur Aufhebung des Fütterungsverbotes Verstöße dagegen nicht zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Heller
Fraktionsvorsitzender

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Tier-Info (16.06.2009; 16:05 Uhr)
Tierinfo@gmx.de

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Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 16.Juni, 2009 geschrieben und ist unter Ext. Newsletter, Panorama eingestellt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar, oder einen Trackback hinterlassen.

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