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Haben Tierrechtler Grund zu Optimismus?

Jan 24th, 2009 | Eingestellt unter Kompendium

Zur realistischen Einschätzung darüber, ob Optimismus in der Tierrechtsbewegung angebracht ist, empfiehlt sich ein Blick in den Nahen Osten, wo gerade wieder ein sinnloser und grausamer Krieg stattgefunden hat. Bedenkt man, um wieviel wertvoller und wichtiger Menschen und Menschenrechte gelten im Vergleich zu Tieren und Tierrechten und bedenkt man weiter, daß dennoch die ganze Welt diesem barbarischen Abschlachten wochenlang zugesehen hat, sollte einem dämmern, wieviel Optimismus im Hinblick auf die Verwirklichung von Tierrechten angemessen ist.

Die Welt wird immer ein Jammertal bleiben, weil Dummheit und Bösartigkeit die menschlichen Merkmale schlechthin sind und der einzige echte Handlungsanreiz fast aller Menschen der eigene Vorteil, also der Egoismus ist. Wer das nicht glauben will, höre sich Politikerreden an: Diese stellen – realistischerweise – IMMER offene oder verdeckte Appelle an den Egoismus der Menschen dar.

In DIESEM Umfeld muß Tierrechtsarbeit stattfinden. Das Beste, das wir erhoffen können, ist, daß wir möglichst viele der wenigen Menschen finden und motivieren, die zu selbstlosem Handeln fähig und bereit sind. In diesem bescheidenen Sinne können wir zuversichtlich sein: daß wir das Wenige, das möglich ist, auch tatsächlich verwirklichen. Und dann sollten wir Albert Schweitzers Worte bedenken: “Alles, das du tun kannst, wird in Anschauung dessen, was getan werden sollte, immer nur ein Tropfen statt eines Stromes sein; aber es gibt deinem Leben den einzigen Sinn, den es haben kann, und macht es wertvoll.”

Copyright: Helmut F. Kaplan

Bücher von Helmut F. Kaplan bei www.Amazon.de

Liste „Tierrechte jetzt“ de.groups.yahoo.com/group/Tier…
Wer Mitglied werden will, schreibe bitte eine Mail an mit dem Betreff „Bitte einladen“

Mit Gottes Hilfe

Jan 21st, 2009 | Eingestellt unter Fox

Schächten (Türkei)Nun ist er also „intronisiert“, der gute Barack Obama. Früher nannte man das wohl Kaiserkrönung. Viele Spendengelder waren notwendig, um den Mann an die Macht zu bringen. Und nun soll alles besser werden, hat er dem amerikanischen Volk versprochen: „Mit Gottes Hilfe“. Schon Vorgänger Bush vertraute bei seinen umstrittenen Feldzügen auf die geheimnisvolle Macht des Urschöpfers und einer hochgerüsteten Armee. Dumm nur, dass seine Gegenspieler ebenfalls auf Allahs Segen hoffen.

Mit Gottes Hilfe versuchen sich seit ein paar Jahrzehnten auch Israelis und Palästinenser gegenseitig in die Knie zu zwingen. Das klappt mal besser, mal schlechter, ob der Allmächtige bei den Kampfhandlungen dabei seine Finger mit im Spiel hat, ist wiederum eine Sache des (Aber)glaubens. Wahrscheinlich hat sich der herbeigewünschte Kriegsgott aber schon von den Konfiktparteien abgewandt. Wegen latent auftretenden Brechreizes beim Anblick all der Greueltaten.

Gottes Stellvertreter auf Erden, der „heilige Vater“ vertraut zwar in der Regel seinem Chef, setzt aber neuerdings auch auf moderne Technik, man möchte nun einen eigenen Youtube-Kanal starten, mit dem die Gläubigen erreicht und bei der Stange gehalten werden können.

Überhaupt ist das so eine Sache mit Gott. Meistens wird nach ihm gerufen, wenn Mensch so richtig tief in der Scheisse steckt, oder es mal wieder darum geht, in den Krieg zu ziehen. So soll „Gottes Wille“ ja auch das betäubungslose Schächten von Tieren sein. An wehrlosen praktizierter Sadismus, abgesegnet vom Weltenerschaffer. Hol mich der Teufel, wenn das wahr wäre!

An Interview with Helmut F. Kaplan

Jan 20th, 2009 | Eingestellt unter Dr. Helmut F. Kaplan, Interviews

Satelliten BodenstationAm Freitag, den 23. 01. 2009, und am Samstag, den 24. 01. 2009, wird auf Supreme Master Television ein Interview mit Helmut F. Kaplan ausgestrahlt werden. Und zwar zu jeweils folgenden Zeiten:

10:00
16:00
22:00
04:00 (am nächsten Tag)

Titel der Sendungen:
An Interview with Austria’s
Dr. Helmut F. Kaplan:
Leading Voice for
Animal Rights – Part 1
Fri, Jan. 23d

An Interview with Austria’s
Dr. Helmut F. Kaplan:
Leading Voice for
Animal Rights – Part 2
Sat, Jan 24th

Deutsches Wochenprogramm:

www.suprememastertv.com/de/sch…

Englisches Wochenprogramm:

www.suprememastertv.com/schedu…

Satelliteninfos:
Siehe: www.suprememastertv.com/de/bbs…
Supreme Master TV ist in Europa über folgende 3 Satelliten empfangbar:

Astra-Satellit 1 auf 19,2° Ost
Frequenz 12633,25 MHz
Polarisation Horizontal (H)
VPID 234, APID 334, PCR 234
Symbolrate 22000
Transponder 113 FEC 5/6

Hot Bird 6 Satellit auf 13° Ost
Frequenz 10853 MHz
Polarisation Horizontal (H)
VPID 32, APID 34, PCR 32
Symbolrate 27500
Transponder 117 FEC 3/4

Eurobird 1 auf 28,5Âş Ost
Transponder: C1
Frequenz: 11222H
Symbolrate: 27500
FEC: 2/3

Daneben ist Supreme Master TV auch online empfangbar (mit schneller Internetverbindung) unter www.suprememastertv.com ; in manchen Ländern, aber leider (noch) nicht in Österreich und Deutschland, kann man es auch im Kabelfernsehen empfangen.

Später (ab ca. 1 Woche nach der Ausstrahlung) wird die Sendung auf der Supreme Master TV-Website auch als Video on Demand zu finden sein (auch zum Herunterladen), unter Shows – Animal World:

www.suprememastertv.com/bbs/bo…

Normalerweise stellen sie die Sendungen auch bei Youtube u. ä. ins Netz. Man kann auch den Quellcode kopieren und das Video in seine eigene Website einbetten, da Supreme Master TV kein Copyright auf seine Sendungen erhebt.

Untertitel in 13 Sprachen: Arabisch, Vietnamesisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Indonesisch, Koreanisch, Malaysisch, Persisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch.

Einleitung: Throughout the ages, great philosophers have taught us how to lead ethical and happy lives. Among the very greatest were those that reminded us to adopt a compassionate vegetarian diet and refrain from the killing of animals.

Helmut F. Kaplan is part of this philosophical tradition of vegetarianism, which was also upheld by Socrates, Pythagoras, Confucius, Ralph Waldo Emerson and many other wise and noble teachers throughout the ages:

An Austrian philosopher, Dr. Kaplan holds a PHD in psychology and an M.A. in philosophy. He is the esteemed author of more than a dozen of books on animal rights, ethics, vegetarianism and general philosophy as well as of several hundred newspaper articles, reflections, letters and other publications. One of the main messages of all of his publications is to respect animals just the way we respect our fellow human beings and to adopt a compassionate, plant-based diet.

In the last 20 years, Mr. Kaplan has been the guest on numerous talk shows and has given public lectures at animal rights demonstrations and conferences of all kinds. His inspiring books have vitally fuelled the animal rights movement in the German speaking countries and are now considered to be classics.

In 2007, Helmut F. Kaplan received an animal protection prize from the German Hans Rönn Foundation, honoring his achievements as a passionate and courageous advocate of a better world for animals and humans. Presently, he is working on a new book which presents guidelines for animal ethics and animal rights in a manner which can be easily understood by people from all walks of life.

We now are honored to present an interview with Helmut F. Kaplan, conducted in his hometown, the beautiful city of Salzburg, Austria.

Status quo nach 30 Jahren Tierrechtsbewegung (88)

Jan 8th, 2009 | Eingestellt unter Dr. Helmut F. Kaplan

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Quelle: tierrechts-news / Bernd-Wolfgang Meyer, 8. 1. 2009

Nacht für Nacht schlüpfen in deutschen Legehennen-Brütereien bis zu 180.000 Küken. Wie von der Natur vorgesehen, ist die eine Hälfte weiblich, die andere männlich. Während die weiblichen Tiere eine Zukunft als Legehenne erwartet, werden ihre Brüder (die so genannten Eintagsküken) getötet! Allein in Deutschland sterben so 40-50 Millionen Küken jährlich!

Bücher von Helmut F. Kaplan bei www.Amazon.de

Rassisten und Speziesisten – im Geiste vereint

Dez 30th, 2008 | Eingestellt unter Fox

SpeziesismusWie ich so eben lesen konnte, haben Hacker die Webauftritte von “Nationalisten” mit einem Affen geschmückt, der seine Hand zum Hitlergruss erhebt und eine Nazi-Armbinde trägt.

Quelle: Heise Security

Warum verwenden die Hacker eigentlich einen Schimpansen, um sogenannte “Rechte” lächerlich zu machen? Meines Wissens nach waren es keine harmlosen Primaten die den Holocaust am jüdischen Volk begingen, sondern leibhaftige Vertreter des Homo Sapiens … Für die Nazis waren bekanntlich bestimmte Volksgruppen “Untermenschen”, für die Hacker steht offensichtlich eine in ihren Augen “niedere Spezies”, nämlich ein Primat, geistig auf einer Stufe mit Neonazis. Es ist das gleiche, typische Verhaltensmuster von Rassisten, nämlich die künstliche Herabsetzung einer bestimmten Rasse oder Spezies zum Zwecke der eigenen Aufwertung/Erhöhung: Affen sind scheinbar dumm, eignen sich zur Belustigung und sind weniger wert als der Mensch.

Einstein und die gerettete Spinne (Neues Deutschland)

Dez 20th, 2008 | Eingestellt unter Ingolf Bossenz
http://www.neues-deutschland.de/artikel/140986.einstein-und-die-gerettete-spinne.html

In einem Buch zitiert zu werden, das den Namen Walter Ulbrichts im Titel führt*, gehörte zu den Überraschungen, die das ablaufende Jahr für mich bereithielt. Kritisiert wurden dort meine im ND getroffenen Feststellungen »Solidarität mit Tieren sollte endlich integrales Element sozialistischer Programmatik und Praxis werden« …

Presseartikel lesen

Dürfen Tierrechtler radikal sein? (Neues Deutschland)

Dez 13th, 2008 | Eingestellt unter Dr. Helmut F. Kaplan
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/140576.duerfen-tierrechtler-radikal-sein.html?sstr=kaplan

    Über die Schwierigkeiten einer Befreiungsbewegung. Über 100 Tage saßen in Österreich zehn Tierrechtler in Untersuchungshaft. Sie waren Ende Mai bei einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Anti-Terror-Sondereinheit »Wega 23« unter fadenscheinigen Vorwände …

    Presseartikel lesen

Genereller Leinenzwang für Hunde – ein Tierschutzproblem?

Dez 6th, 2008 | Eingestellt unter Dirk Schrader

regretful dogÜber den Zwiespalt zwischen Gefahrenabwehr und tiergerechter Haltung

von Dorothea Döring, Angela Mittmann, Barbara M-. Schneider, Michael H. Erhard

In vielen Städten und Gemeinden ist ein genereller „Leinenzwang“ für Hunde vorgeschrieben, um die Bevölkerung vor Gefahren oder Belästigungen durch Hunde zu schützen. Insbesondere in Parks und Grünanlagen ist das Freilaufen von Hunden häufig verboten. Andererseits fordern tierschutzrechtliche Bestimmungen eine „verhaltensgerechte“ Unterbringung und „ausreichend Auslauf“.
Ein gewisser juristischer Zwiespalt bezüglich der Bedürfnisse von Hunden sowie der gleichzeitigen Gefahrenabwehr zeigt sich auch in verschiedenen Urteilen, die zu dem Thema „Leinenzwang“ Stellung nehmen. So wird beispielsweise in einem jüngeren Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Baden-Württemberg bestätigt (AZ 1 S 2720/06), dass ein genereller Leinenzwang von Gemeinden auferlegt werden kann. In anderen Bundesländern hingegen urteilten die Oberverwaltungsgerichte, dass ein genereller Leinenzwang in einer Gemeinde unzulässig bzw. unverhältnismäßig ist ( z.B. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, AZ 11 KN 38/04, Oberverwaltungsgericht Thüringen, AZ 3 N 699/05). Es stellt sich somit die Frage, welche Anforderungen an den Auslauf von Hunden aus der Sicht des Tierschutzes und der Ethologie zu stellen sind, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherheit der Bevölkerung.

Tierschutzrechtliche Vorgaben
Das Tierschutzgesetz fordert in § 2, dass jedes Tier verhaltensgerecht untergebracht werden muss und dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Für den Hund werden diese allgemein formulierten Anforderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (2. Mai 2001) konkretisiert. Demnach steht jedem Hund „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat“ zu. „Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“ Eine pauschale Festlegung von Mindestzeiten für den Auslauf wurde somit vermieden, um den individuell unterschiedlichen Haltungsansprüchen von Hunden Rechnung zu tragen. Eine Mindestangabe findet sich jedoch in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur Tierschutz-Hundeverordnung: „Der Auslauf sollte mindestens zweimal täglich im Freien gewährt werden und eine Zeitdauer von einer Stunde täglich nicht unterschreiten.“

Funktionen des Auslaufs
Bewegungsbedarf
Der Bewegungsbedarf eines Hundes ist u.a. von der Rasse, dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Trainingszustand und dem physiologischen Zustand (z.B. Trächtigkeit) abhängig.
Nach Feddersen-Petersen (1997) sollte einem Hund zwei bis vier Stunden Bewegung pro Tag zugestanden werden. Hallgren (1997) empfiehlt für einen ausgewachsenen Hund von Schäferhundgröße etwa drei Stunden Bewegung am Tag.
Voraussetzung für konkrete Empfehlungen von Auslaufzeiten ist selbstverständlich die Rücksichtnahme auf individuelle Leistungsgrenzen (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Trainingszustand), so dass in jedem Fall auf Zeichen der Überforderung zu achten ist, insbesondere bei älteren Hunden und Welpen.
Ältere Hunde größerer Rassen entwickeln beispielsweise häufig Gelenkprobleme (z.B. Arthrose), was die Bewegungsfähigkeit und Belastbarkeit deutlich einschränkt. Doch auch Welpen und Junghunde sind körperlich nicht so belastbar, wie gesunde, adulte Tiere. Daher ist beim Auslauf darauf zu achten, dass der Welpe nicht überfordert wird. Welpen sollte nur so viel Bewegung abverlangt werden, wie sie durch das Spiel z.B. mit anderen Hunden haben. Lange Wanderungen oder das Laufen am Fahrrad sind für Welpen, Junghunde und für alte Hunde körperlich zu belastend und daher abzulehnen. Bei Spaziergängen ist auf Pausen zu achten, insbesondere bei Anzeichen von Ermüdung oder Überforderung. Andererseits ist es für die Verhaltensentwicklung eines Welpen essenziell, möglichst viele Umweltreize kennenzulernen und vielseitigen Kontakt mit anderen Hunden und Menschen zu haben. Dies ist mit kurzen Aufenthalten an möglichst vielen verschiedenen Orten zu gewährleisten.

Erkundungsmöglichkeiten
Der tägliche Spaziergang ist für Hunde aller Altersstufen wichtig, denn er bietet dem Tier die Möglichkeit, Umgebungsreize aufzunehmen und seine Umwelt zu erkunden. Insbesondere die Möglichkeit zur olfaktorischen Erkundung ist für den Hund beim Spaziergang von großer Bedeutung. Der alleinige Aufenthalt im Garten kann einen Spaziergang mit seinen vielfältigen Erkundungsmöglichkeiten und dem wechselnden Reizangebot nicht ersetzen (Overall, 1997). Dies belegt eine Studie von Kobelt et al. (2003) an über 200 Hunden, die in Australien ganztags im Garten gehalten wurden. Das Vorkommen von Verhaltensproblemen wie exzessives Bellen, übermäßiges Herumrennen, Kreis- oder Hin- und Herlaufen („pacing“) und Ausbrechen war signifikant abhängig von der Auslaufhäufigkeit. Je häufiger die Hunde Auslauf hatten, desto seltener kamen die Probleme vor. Ob der Auslauf an der Leine erfolgte oder nicht, hatte dabei keinen Effekt auf das Vorkommen der genannten Probleme.

Ausscheidungsverhalten
Hunde streben danach, Aufenthaltsorte und Ausscheidungsorte räumlich voneinander zu trennen (Militzer und Bergmann, 1994). Diese Tendenz ist die Voraussetzung für das Erlernen der Stubenreinheit. Der Hund sollte regelmäßig (möglichst vier bis fünf Mal täglich) im Freien die Gelegenheit erhalten, sich zu ösen. Die Ermöglichung eines Auslaufs im Freien dient damit auch dem normalen Ausscheidungsverhalten des Hundes, insbesondere, weil Bewegung den Kotabsatz fördert.

Sozialverhalten
Hunde kommunizieren miteinander im direkten Kontakt, aber auch durch das Hinterlassen und Prüfen von Duftmarken. Diese enthalten für sie wichtige Informationen über das andere Individuum, u.a. über dessen Zyklusstand. Der tägliche Auslauf bzw. Spaziergang bietet die Möglichkeit zu Begegnungen mit Artgenossen, aber auch zum Hinterlassen und Prüfen von Duftmarken. Als hochsoziale Tiere haben Hunde einen Bedarf an ausreichendem Sozialkontakt. Hierzu zählt nicht nur der Kontakt zum Menschen, sondern auch zum Artgenossen. Nur in der freien Begegnung mit anderen Hunden kann normales Sozialverhalten gelernt und geübt werden.
Der Spaziergang bietet außerdem Hund und Besitzer die Möglichkeit , durch die gemeinsame Unternehmung ihre Beziehung zueinander zu festigen, insbesondere durch das gemeinsame Erkunden und gemeinsames Spiel. Besonders bei Hunden in Zwinger- und Anbindehaltung erfüllt der Auslauf somit auch wichtige soziale Funktionen hinsichtlich der Mensch-Hund-Beziehung.

Auslauf an der Leine
Verhaltensprobleme durch Unterbeschäftigung
Wird ein Hund ausschließlich an der Leine geführt, wird er in seinen Bewegungs- und Erkundungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Er kann weder in seiner Laufgeschwindigkeit noch in der Auswahl der für ihn relevanten Reize seinen Motivationen folgen. (Feddersen-Petersen, 1997), denn der Mensch bestimmt das Tempo und gewährt dem Hund an der Leine häufig nicht ausreichend Möglichkeiten zum Suchen und Prüfen von Duftmarken. Dies ist insbesondere beim Führen an der kurzen Leine und auch beim Führen des Hundes am Fahrrad der Fall. Aus den genannten Gründen bietet das Ausführen an der Leine einem Hund nicht die gleiche Qualität der Auslastung und Reizaufnahme wie der freie Auslauf. Daher besteht bei Leinenzwang die Gefahr, dass die Hunde nicht ausreichend ausgelastet werden. Wird hier nicht gezielt gegengesteuert, können sich aufgrund der Unterbeschäftigung Verhaltensprobleme entwickeln. Eine Untersuchung von Hallgren (1997) zeigte, dass eine Unterstimulation von Hunden mit häufigerem Auftreten von Verhaltensproblemen verbunden ist.

Verhaltensprobleme durch Behinderung des Sozialverhaltens
Nicht nur Bewegungs- und Erkundungsverhalten werden durch ein ausschließliches Führen an der Leine eingeschränkt, sondern insbesondere auch das artgemäße, innerartliche Sozialverhalten. Denn Leinenzwang unterbindet die Möglichkeit zu freiem Kontakt (und Spiel) mit Artgenossen. Dieser ist jedoch für das Sozialverhalten des Hundes von größter Bedeutung. Jeder Hund muss von frühester Jugend Sozialverhalten lernen, wozu er Kontakte zu Artgenossen braucht (Feddersen-Petersen, 1997). Nach Feddersen-Petersen (1997) können sich durch ständiges Anleinen wegen Unterbindens der arttypischen Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben.
Viele Hunde verhalten sich demnach an der Leine aggressiv oder ängstlich Artgenossen gegenüber. Eine Ursache dafür ist, dass Hunde bei unzureichenden Kontaktmöglichkeiten oder bei dauerhafter Isolation ihre Sozialkompetenz gegenüber Artgenossen verlieren. Eine weitere Ursache für aggressives Verhalten an der Leine ist das frustrationsbedingte aggressive Verhalten, da die Hunde ihre Artgenossen auf Entfernung sehen, jedoch keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme haben. Auch angstagressives Verhalten kann an der Leine häufig beobachtet werden, da die Möglichkeit des Ausweichens, also die Flucht, dem Hund verwehrt wird. Wird ein angeleinter Hund von einem Artgenossen bedrängt, kann es daher zur Eskalation einer Situation kommen.

Gefahrenabwehr bei Problemhunden
Zu einer tiergerechten Haltung gehört die Möglichkeit zu freiem Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen. Wenn ein Hund jedoch aufgrund seines Verhaltens Menschen, andere Hunde oder Tiere gefährdet (z.B. Aggressionsverhalten, Anspringen, Streunen, Wildern), hat die Gefahrenvermeidung oberste Priorität. Untersuchungen von Roll (1994, siehe auch Roll und Unselm, 1997) zeigten, dass der Großteil der Hunde, die andere Hunde verletzt haben, ohne Leine lief (86,4 Prozent) und bereits wiederholt gebissen hatte (87,5Prozent). Deshalb sollte ein Problemhund einer Verhaltenstherapie zugeführt und so gehalten werden, dass er niemanden gefährdet. Damit auch ein problematischer Hund die Möglichkeit zur Bewegung ohne Leine erhält, sollte er kontrollierten Freilauf unter Maulkorbschutz oder in einem hundesicher eingezäunten Gelände erhalten. Bei Hunden, bei denen die Gefahr des Weglaufens oder Wilderns besteht, sollte der Spaziergang an der langen Leine (Schleppleine) erfolgen, um dem Tier wenigstens ein Minimum an Freiheit an Freiheit zu gewähren. Der Freilauf ohne Leine sollte bei diesen Hunden ebenfalls auf einem eingezäunten Grundstück ermöglicht werden, wo auch der Rückruf geübt werden kann. Wünschenswert ist in jedem Fall das Durchführen eines Verhaltenstrainings, um das Problem zu bessern und dem Hund dadurch in Zukunft möglichst tiergerechte Haltungsbedingungen gewähren zu können.

Bewertung eines generellen Leinenzwangs
Nach Feddersen-Petersen (1979) ist ständiges Anleinen tierschutzrelevant, da dem Hund nicht nur die Möglichkeit genommen wird, seinem Bewegungsbedürfnis nachzukommen, sondern vielmehr die Möglichkeit der Aufnahme der für den Hund bedeutsamen Reizqualitäten verringert oder ganz verhindert wird und sich schließlich durch das Unterbinden arttypischer Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben können. Aufgrund dieser Argumentation kommt Kluge (2002) in seinem Kommentar zum Tierschutzgesetz zu dem Schluss, dass durch Leinenzwang den Hunden Schäden im Sinne des § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes zugefügt werden. Es erscheint Kluge als zweifelhaft, ob solche Schäden den Hunden zugefügt werden dürfen, die bisher nicht verhaltensauffällig geworden sind.
In der früheren Verordnung über das Halten von Hunden im Freien (1975) war für Hunde in Anbindehaltung und „Räumlichkeiten“ (nach § 6) 60 Minuten „freier Auslauf“ vorgeschrieben. Nach Lorz und Metzger (1999) ist das bloße Spazierenführen oder der Aufenthalt auf einem Balkon nicht als „freier Auslauf“ zu werten. Da davon auszugehen ist, dass mit dem Neuerlass der Tierschutz-Hundeverordnung (2001) keine Verschlechterung beabsichtigt war, kann man vermuten, dass mit der neuen Formulierung „ausreichend Auslauf“ auch nicht das angeleinte Spazierenführen gemeint ist. Dies deckt sich mit dem Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt et al. (2007), der besagt: „Beim Auslauf muss der Hund im Freien laufen können; das Hinauslassen auf den Balkon oder einen Hinterhof genügt auf keinen Fall.“.
Somit sind sich die Kommentatoren des Tierschutzgesetzes einig, dass ein genereller Leinenzwang bzw. das ausschließliche Ausführen an der Leine nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Auch die Autorinnen und Autoren dieses Beitrags sehen darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Eine Haltung, bei der ein Hund keine Möglichkeit des freien Auslaufs hat, ist aufgrund der Einschränkungen des artgemäßen Erkundungs-, Bewegungs- und Sozialverhaltens nicht „verhaltensgerecht“ im Sinne des § 2 Nr. 1. Die EU-Kommission stellte 1998 klar, dass Bedürfnisse von Tieren, wozu auch das Sozialverhalten sowie Bewegung gehören, befriedigt werden sollten, denn „Ist ein Tier nicht in der Lage ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden.“
In vielen Fällen ist außerdem eine Bewegungseinschränkung im Sinne von § 2 Nr. 2 denkbar. Zwar ist Leinenzwang nicht unbedingt mit mangelnder Bewegung gleichzusetzen, da Hunde an der Leine auch beim Joggen oder Radfahren bewegt werden können. Diese sportlichen Tätigkeiten sind jedoch nicht allen Teilen der Bevölkerung möglich. Hunde haltende Seniorenhaben beispielsweise Mühe, ihrem Hund die notwendige Bewegung zu verschaffen, wenn, wenn in allen Grünanlagen des Wohnumfeldes Leinenzwang herrscht. Die Qualität der Bewegung beim angeleinten Laufen neben dem Fahrrad entspricht außerdem nicht der, die ein frei laufender Hund während seines Erkundungs- Sozial- oder Spielverhaltens hat.

Anforderungen an Freilaufflächen
Wenn in Stadtgebieten ein genereller Leinenzwang vorgeschrieben ist, ist dies juristisch betrachtet zumindest fragwürdig. Es müssen aus Tierschutzgründen immer ausreichend viele und große Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden, da sonst eine verhaltensgerechte Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz § 2 (s.o.) nicht möglich ist. Dies ist teilweise in landesrechtlichen Bestimmungen bereits vorgeschrieben, z.B. für Bayern im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Art. 18 Abs. 1 Satz 2): „Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.“ Konkret bedeutet das: „In größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in ausreichendem Maße geeignete öffentliche Flächen vom Leinenzwang auszunehmen, um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen“ (Staatsministerium des Innern, 1992).
Die Anzahl der Freilaufflächen sollte dabei unbedingt der Größe des Gemeindegebietes (gute Erreichbarkeit für alle Hundehalter) und der Anzahl dort gehaltener Hunde angepasst werden, so dass es nicht zur Überfüllung einzelner Flächen kommt. Geeignete Flächen für den Freilauf von Hunden sollten ferner groß genug sein, dass auch mehrere Hunde gleichzeitig auf ihm „herumtoben“ und die im sozialen Spiel wichtigen Lauf- und Verfolgungsspiele ausführen können. Sind die Flächen zu klein, kann es infolge einer zu großen Hundedichte zu Raufereien unter den Tieren kommen. Gleichzeitig sollte immer die Möglichkeit gegeben sein, dass sich Hunde bei Bedarf zurückziehen und von der Gruppe absondern können. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Gelände abwechslungsreich für die Hunde ist, so dass dem Erkundungsverhalten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Eine „kahle“ Wiese ohne Baum- und Strauchbestand bietet weder Schutz vor Sonne, noch ausreichend Sichtschutz, Rückzugs- und Erkundungsmöglichkeiten. Außerdem ist es sinnvoll, wenn das Freilaufareal vertikale Strukturen für das Harnmarkieren bietet (z.B. Pfähle, Baumstämme). Somit kommt nicht nur der Größe einer Fläche, sondern auch deren Strukturierung und Bewuchs eine wichtige Bedeutung zu. Diese Forderung wird auch von den Ergebnissen der Studie von Kobelt et al. (2007) gestützt, die zeigten, dass die Gesamtaktivität von Hunden, die ganztags im Garten gehalten wurden, höher war, wenn es im Garten Bewuchs gab. Die Hunde zeigten hier u.a. mehr Erkundungsverhalten.
Eine deutliche Beschilderung wäre darüber hinaus wünschenswert, so dass Hundehalter und auch Spaziergänger ohne Hunde erkennen können, dass an diesem Ort mit freilaufenden Hunden zu rechnen ist.

Maßnahmen zur Vermeidung von Verhaltensproblemen durch Leinenzwang
Neben Welpenspielgruppen, die für alle Hunde empfohlen werden, sollten insbesondere die von den Reglementierungen betroffenen Hundehalter mit ihren Tieren Hundeschulen besuchen, um den Hunden die notwendigen Kontaktmöglichkeiten zu bieten. Die Verabredung gemeinsamer Spaziergänge auf erlaubten Arealen ist ebenfalls zu empfehlen. Neben der körperlichen, ist insbesondere die mentale Auslastung des Hundes zu beachten, um Problemen der Unterstimulation vorzubeugen. Jede Form von Beschäftigung, die Hund und Halter Freude macht, wie abwechslungsreiche Spiele oder das Beibringen von Kunststücken, aber auch Aktivitäten wie z.B. Agility, Flyball, Rallye Obedience, Rettungshundausbildung sind zu empfehlen und können helfen, die Einschränkungen bei den Auslaufmöglichkeiten in den Stadtgebieten zumindest teilweise auszugleichen.

Zusammenfassung
Folgende Empfehlungen zum Auslauf von Hunden können gegeben werden:

1. Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist aus ethologischer Sicht abzulehnen und somit tierschutzrelevant. Zu einer tiergerechten Haltung von Hunden gehört die Möglichkeit zu einem freien Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen. Leinenzwang und Maulkorb behindern den artgemäßen Sozialkontakt, die olfaktorische Kommunikation und das Erkundungsverhalten. Insbesondere bei Welpen sind die Möglichkeiten zu freiem Kontakt ohne Maulkorb und Leine mit Artgenossen für eine gesunde Verhaltensentwicklung essentiell.
2. Wenn in Stadtgebieten ein „genereller“ Leinenzwang vorgeschrieben sein sollte, müssen aus Tierschutzgründen ausreichend viele, große und für alle Hundehalter gut erreichbare, strukturierte Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein Hund sollte ausgelastet, nicht aber überfordert werden. Er muss täglich mindestens zweimal für insgesamt wenigstens eine Stunde Auslauf im Freien haben. Wünschenswert sind zwei bis vier Stunden unter Berücksichtigung individueller Eigenschaften wie Alter, Trainings- und Gesundheitszustand, Rasse usw.
4. Der gemeinsame Spaziergang festigt die Beziehung zum Tierhalter und bietet dem Hund Möglichkeiten zur mentalen Stimulation durch Erkunden, sowie zum sozialen Kontakt mit Artgenossen und anderen Menschen. Der Aufenthalt im Garten ersetzt daher keinen Spaziergang.

Anschrift für die Verfasser:
Dr. Dorothea Döring, Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung, Veterinärwissenschaftliches Department der Tierärztlichen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Schwere-Reiter-Str. 9, 80637 München, Tel.: (089) 15 92 78-0, Fax 157 82 77, doro.doering@tierhyg.vetmed.un…, www.vetmed.uni-muenchen.de/tie…

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Gruß

Dirk

Tierärztliches Institut für
angewandte Kleintiermedizin
Innovation und Kompetenz seit 1973
Das Tierhospital Hamburg
Gemeinschaft
für ambulante und klinische Therapien
Rahlstedter Straße 156
22143 Hamburg
Tel.: 040-677 21 44
www.das-tierhospital-hamburg.d…
e-mail:

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(04.12.2008; 23:03 Uhr)

“Das ist purer, blanker Machtmissbrauch”

Nov 28th, 2008 | Eingestellt unter Dr. Helmut F. Kaplan, Interviews

IMG_4684.jpgDer Tierethiker Helmut F. Kaplan lehnt Tierversuche grundsätzlich ab

Helmut F. Kaplan im Gespräch mit Frank Meyer

Eine absolute Gleichbehandlung von Mensch und Tier fordert der österreichische Tierethiker Helmut F. Kaplan. Es sei nicht gerechtfertigt, mit Tieren gegen ihren Willen Versuche zu machen, die sie objektiv schädigten, die ihnen weh täten und in den allermeisten Fällen das Leben kosteten, sagt Kaplan … (Klicken Sie auf das kleine blaue Dreieck zum Abspielen des Interviews)

Deutschlandradio – 28.11.2008: ondemand-mp3.dradio.de/file/dr…

Textform: www.dradio.de/dkultur/sendunge…

Ich bin ein Amerikaner

Nov 9th, 2008 | Eingestellt unter Kompendium

air force security forcesHelmut F. Kaplan

In gewißem Sinne sind die Amerikaner tatsächlich, was sie auf peinliche Weise permanent in die Welt posaunen – das großartigste Volk der Welt: Niemand anderer verkörpert den allgemeinmenschlichen Größenwahn so perfekt wie sie.

Dabei wird übersehen, daß diese phantasierte Überlegenheit, die ja immer auch moralisch gemeint ist, eine fundamentale Unfriedlichkeit, ja eine Kriegserklärung gegen alle anderen beinhaltet: Bei „Ich bin besser als du“ schwingt immer auch ein „Ich habe mehr Rechte als du“ mit. Was das „realpolitisch“ bedeutet, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, da es täglich in den Nachrichten und Zeitungen zu besichtigen ist.

Diese aggressiven menschlichen Größenphantasien bekommen naturgemäß die Nichtmenschen, also die Tiere, am stärksten zu spüren. Denn ihnen fehlt das Wunderbar-Menschliche definitionsgemäß vollkommen. In bezug auf Tiere verhalten sich alle Menschen gemäß dem Motto „Ich bin ein Amerikaner“.

Copyright: Helmut F. Kaplan

Bücher von Helmut F. Kaplan bei www.Amazon.de

Liste „Tierrechte jetzt“ de.groups.yahoo.com/group/Tier…
Wer Mitglied werden will, schreibe bitte eine Mail an mit dem Betreff „Bitte einladen“